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Einfach Mehrweg

FAQ für Bürger:innen

Ist Mehrweg hygienisch? Was kostet mich das? Warum gibt es verschiedene Systeme? Hier sind die Antworten!

Die Mehrwegangebotspflicht dient der Umsetzung von europäischem Recht. Durch die Mehrwegangebotspflicht im novellierten Verpackungsgesetz sollen Einwegverpackungen vermieden und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Hier sind weitere Informationen zu finden.

Es ist richtig, dass das Spülen der Mehrweggefäße deren Umweltbilanz verschlechtert, trotzdem sind Mehrwegbehälter ökologisch vorteilhafter, insbesondere dann, wenn sie häufig genutzt werden. Die Klimabilanz von Mehrwegbehältern ist bereits nach durchschnittlich zehn Nutzungen besser als die Herstellung von Einwegverpackungen. Um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen, sollen Mehrweggefäße daher möglichst lange in Nutzung bleiben.

Laut einer Studie des NABU verursachten Einweggeschirr und -verpackungen to go deutschlandweit ungefähr 346.500 Tonnen Abfall jährlich (Stand: 2017). Besonders während der Corona-Pandemie kam es im gastronomischen Bereich zu einem erhöhten Einsatz von Einwegverpackungen für Essen zum Mitnehmen und Ausliefern.

Wie auch Geschirr und Besteck im Restaurant, müssen die Behälter die gleichen Anforderungen an Hygiene erfüllen. Weitere Informationen zum Thema Hygiene sind hier zu finden.

Kunststoff ist kein „Teufelszeug“, wenn er richtig eingesetzt wird. Alle Anbieter vertreiben Behälter, die den Anforderungen der Gastronomie genügen und mehrere hundert Male genutzt werden können. Auch wenn sie eines Tages zu Abfall werden, sind die Behälter zu 100 % recyclingfähig. Eine Einwegverpackung wird dagegen nach nur einmaliger Nutzung zu Abfall. Zudem sind Einwegverpackungen meist schlecht recyclingfähig.

Grundlegend erfolgt die Ausgabe im gastronomischen Betrieb gegen Pfand oder pfandfrei an die Kundschaft. Nach Verzehr der Speisen sind die restentleerte Mehrwegbehältnisse wieder an der Ausgabestelle oder bei einem der anderen Partnerlokale des Systemanbieters zurückzugeben. Dort werden sie gespült und stehen für die nächste Ausgabe bereit. Weitere Informationen zum Prinzip von Poolsystemen und den verschiedenen Anbietern gibt es hier

Es gibt verschiedene Mehrwegsysteme. Eine Übersicht über die Anbieter sowie kurze Infos sind hier zu finden. Wo welche Mehrwegsysteme angeboten werden, ist in der Mehrweg-Karte dargestellt.

Alle Ausgabestellen sind auch Rücknahmestellen, d.h. dort, wo der Behälter herkommt, kann er auch zurückgegeben werden. Weitere Rückgabestellen sind in der Mehrweg-Karte zu finden.

Für Sie fällt je nach Anbieter ein unterschiedlich hohes Pfand an, welches aber in voller Höhe zurückerstattet wird. Ansonsten fallen keine Mehrkosten an. Mehrweg darf grundsätzlich nicht zu schlechteren Konditionen angeboten werden als Einweg, das ist im Verpackungsgesetz geregelt.

Ja, dies ist grundsätzlich zulässig. Der Behälter muss in jedem Fall sauber sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen Gastronom:innen die Befüllung ablehnen. Für die sichere und hygienische Lagerung der Speise sind Sie dann eigenverantwortlich. Sofern ein gastronomischer Betrieb Mehrwegverpackungen ausgibt, ist er jedoch nicht zur Befüllung kundeneigener Behälter verpflichtet.

So vielfältig, wie das gastronomische Angebot, sind auch die verschiedenen Anbieter. Da es keinen gibt, der die Anforderungen aller Gastronom:innen erfüllt, ist es gut, verschiedene Systeme im Angebot zu haben. Auch sind die Systeme aus Kundensicht nicht gleich. Es gibt Pfand- und pfandfreie Systeme sowie karten- und appbasierte Systeme. Zudem darf die Stadt nicht in den Wettbewerb der Systeme eingreifen und ein System vorschreiben.


Sie haben eine Frage, die weder hier, noch unter den FAQs für Gastronom:innen oder im Downloadlink beantwortet wurde, dann schreiben Sie uns gerne mit dem Betreff unbeantwortete Frage:

mehrweg@bukea.hamburg.de

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