Muss ich Mehrweg anbieten?
Ab 1. Januar 2023 sind grundsätzlich alle gastronomischen Betriebe mit Einwegkunststoffverpackungen verpflichtet, Mehrwegverpackungen zu gleichen oder günstigeren Konditionen anzubieten wie Einwegverpackungen. Eine Ausnahme besteht nur für Betriebe, deren Verkaufsfläche 80 m² nicht überschreitet und die insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigte zählen. Hier ist jedoch eine Abfüllung in kundeneigene Behälter zu leisten. Dabei zählen zur Verkaufsfläche auch alle für Kundinnen und Kunden frei zugänglichen Flächen wie Sitz- und Aufenthaltsbereiche.
Wie ist die Verkaufsfläche definiert, wenn ich an einen Food-Court angeschlossen bin?
Food-Courts sind Orte, an denen sich mehrere eigenständige Verkaufsstellen mit in der Regel kleinem Verkaufsraum einen großen gemeinsamen Sitzbereich für ihre Gäste teilen. Da jede Verkaufsstelle prinzipiell den gesamten Gastbereich zur Verfügung hat, ist dies als Teil der Verkaufsfläche zu werten. Eine gemeinsame Organisation der Geschirrrückgabe ist hier denkbar und verpflichtet damit alle beteiligten Betriebe, die die Fläche des Food-Courts nutzen, zum Angebot von Mehrwegbehältnissen. Hier besteht keine Ausnahmemöglichkeit nach § 34 VerpackG für kleinere Betriebe.
Gilt die Mehrwegangebotspflicht auch bei Lieferung?
Ja, auch Speisen, die durch den Gastronomen selbst oder einen beauftragten Lieferdienst gebracht werden, fallen unter die Mehrwegangebotspflicht. Für die Ausnahme kleiner Betriebe müssen hierbei zusätzlich alle Lager- und Versandflächen einbezogen werden.
Gelten die Regelungen auch für Papier- und Kartonverpackungen wie z.B. Burger- und Pizzaschachteln?
Nein, kunststofffreie Verpackungen sind nicht davon betroffen. Wichtig ist jedoch, dass die Papier- und Kartonverpackungen auch nicht mit Kunststoff beschichtet sind.
Einwegkunststoff -Teller und-Bestecke, wie auch Teller und Bestecke aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind, sind von der Einwegkunststoffverbotsverordnung erfasst. Lediglich Restbestände dürfen verbraucht werden.
Kann ich Einwegverpackungen aus biobasierten und/oder biologisch abbaubaren Kunststoffen statt Mehrweg nutzen?
Nein, diese Verpackungen sind bereits durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung untersagt. Lediglich Restbestände dürfen noch verbraucht werden.
Wie funktionieren Mehrwegsysteme?
Es gibt verschiedene Anbieter und Systeme von Mehrweglebensmittelverpackungen. Im Allgemeinen statten die Mehrwegsystemanbieter Sie unentgeltlich oder gegen Pfand mit den gewünschten Behältern aus. Eine einmalige Einrichtungsgebühr oder monatliche Nutzungspauschale kann erhoben werden. Für die Abfüllung und Ausgabe der Behälter kann eine Gebühr (pay per use) oder ein Pfand anfallen.
Was muss ich tun, wenn ich Mehrweg anbieten möchte?
Sehen Sie sich die Informationen zu den verschiedenen Anbietern an und, schreiben Sie den/die Anbieter Ihrer Wahl an und bitten um ein Angebot. Sobald Sie Mehrweg nutzen, weisen Sie Ihre Kund:innen aktiv darauf hin.
Welche Anbieter gibt es? Was sind die Vorzüge der jeweiligen Anbieter?
Es gibt verschiedene Mehrwegsysteme in Hamburg. Eine Übersicht über die Anbieter sowie kurze Informationen zu den einzelnen Anbietern sind hier zu finden.
Darf ich auch Behälter von Kund:innen befüllen?
Ja. Dabei handelt es sich um die nachhaltigste Lösung für Essen to go. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass diese sauber sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Befüllung ablehnen. Hier finden Sie weitere Informationen. Nicht zulässig ist es, Speisen und Getränke zum Mitnehmen nur in Kundenbehältern anzubieten und ansonsten Einwegverpackungen zu nutzen.
Darf ich auch eigene Mehrwegbehälter anbieten?
Ja, aber es ist nicht vorteilhaft, da die Kund:innen diese nur bei Ihnen zurückgeben können.
Welche Behälter muss ich zurücknehmen?
Es müssen grundsätzlich nur Mehrwegbehälter des Systemanbieters angenommen werden, der selbst genutzt wird. Die Pflicht kann aber auch für Behälter des eigenen Systemanbieters gelten, die man selbst nicht verwendet. Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Systemanbieter zu klären.
Welche Anforderungen an Hygiene muss ich beachten?
Die Anforderungen an die Hygiene von Mehrwegbehältern sind die gleichen wie für betriebseigenes Geschirr und Besteck. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Hygiene. Auch der Lebensmittelverband hat Informationen zum Thema Hygiene herausgegeben.
Muss ich stark verschmutzte Mehrwegbehälter zurücknehmen?
Prinzipiell sind abgewaschene oder restentleerte Mehrwegbehälter zurückzunehmen und in einer Spülmaschine zu reinigen. Wenn jedoch zu erkennen ist, dass Kund:innen fahrlässig (Schimmelbildung, unsachgemäße Verwendung) gehandelt haben, kann eine Rücknahme verweigert werden.
Kann ich auch mehrere Mehrweganbieter für meine Speisen und Getränke nutzen?
Ja, dies ist zulässig. In diesem Fall müssen Sie aber auch die Behälter beider Systeme zurücknehmen.
Wenn ich den Mehrweganbieter wechsele, muss ich noch Behälter des ehemaligen Anbieters zurücknehmen?
Nein, weisen Sie aber bitte Ihre Kund:innen auf die nächste Rückgabemöglichkeit hin. Alle Ausgabe- und Rücknahmestellen sind auf der Hamburger Mehrweg-Karte sowie ggf. in den jeweiligen Apps der Mehrweganbieter zu finden.
Was passiert bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht?
Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten können jeweils eine Ordnungswidrigkeit darstellen und von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € pro Einzelfall geahndet werden.
Muss ich auf das Mehrwegangebot hinweisen?
Ja, das Verpackungsgesetz verpflichtet auch zum Hinweis auf die Mehrwegangebotspflicht. Wichtig ist, dass der Hinweis dort gegeben wird, wo auch das Angebot präsentiert wird. Er muss zudem in Art und Größe dem des Warenangebots entsprechen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Was passiert, wenn ich keinen Hinweis gebe?
Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten können jeweils eine Ordnungswidrigkeit darstellen und von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € pro Einzelfall geahndet werden.
Was habe ich davon, wenn ich bereits vor dem 1. Januar 2023 Mehrweg anbiete?
Zum einen sind Sie damit ein Vorreiter für den Klima- und Ressourcenschutz. Sie profitieren auch von allen Angeboten und Informationen der Stadt. Zum anderen können Sie bei Einführung vor der gesetzlichen Pflicht auch UmweltPartner werden und so von einem großen Netzwerk in Hamburg profitieren. Hier finden Sie weitere Informationen der UmweltPartnerschaft Hamburg.
Weitere Fragen?
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