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Ausgleich

Natur-Cent im Wohnungsbau vereinbart

23. Mai 2016 Pressemitteilung

Der Senat hat sich im Zusammenhang mit seinem Ziel, 10.000 neue Wohnungen pro Jahr zu genehmigen, auf einen ökologischen Finanzausgleich für Grünflächen in Millionenhöhe verständigt. Hamburg ist das erste Bundesland, das einen solchen Mechanismus für Flächenverbrauch einführt. Bauherren und Mieter werden dadurch nicht zusätzlich belastet. Umweltsenator Jens Kerstan lobt das Modell: „Wir haben mit dem Natur-Cent ein kluges Konzept entwickelt, das neuen Wohnraum ermöglicht und zugleich Hamburgs grüne Identität erhält und stärkt.“

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Über Einzelheiten haben  sich Senatskanzlei und Umweltbehörde Ende vergangener Woche geeinigt. Der Natur-Cent sieht im Detail vor, dass für einen Großteil der neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg künftig ein Finanzausgleich wirkt. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen, fließen demnach in ein Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. Vor der Nutzung einer freigegebenen Fläche wird das derzeitige Grundsteueraufkommen ermittelt. Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung wird dann direkt für Naturschutzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Pflege von Grün- und Erholungsanlagen eingesetzt.

Umweltsenator Jens Kerstan erläutert dazu: „Hamburg braucht neue Wohnungen. Zugleich machen sich aber viele Hamburgerinnen und Hamburger berechtigte Sorgen, dass die grünen Lungen der Stadt durch beschleunigten Flächenverbrauch verloren gehen. Das nehmen wir als Senat ernst. Hamburger Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum. Doch genauso brauchen sie auch Grünflächen, auf denen Kinder spielen können. Gerade wenn immer mehr Menschen in Hamburg leben, brauchen wir Orte zum Durchatmen. Genau hier setzt der Natur-Cent an: Wenn auf einer Fläche neue Wohnungen entstehen, fließen gleichzeitig Mittel, um Grünflächen an anderer Stelle aufzuwerten und besser zu pflegen. So wollen wir Hamburgs Naturkapital erhalten. Ich freue mich, dass wir als erstes Bundesland ein solches Modell entwickelt haben.“

Auch die Bezirke haben die Möglichkeit, Mittel aus dem Sondervermögen zu beantragen. Der ökologische Finanzausgleich gilt für einen Großteil der Grün- und Freiflächen in Hamburg. Um auch die genutzten Flächen des Programms „Flüchtlingsunterbringung Perspektive Wohnen“ einzubeziehen, wird der Natur-Cent rückwirkend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Der Natur-Cent ist unbefristet. Als Vorauszahlung auf zukünftige Grundsteuereinnahmen können bis zu drei Millionen Euro bereitgestellt werden. Die jährliche Einnahmeerwartung in 2016 für bereits in Planung und Umsetzung befindliche Projekte liegt bei ca. einer Million Euro. 

Bauherren und Mieter werden durch den Natur-Cent nicht zusätzlich belastet, da die Steuereinnahmen innerhalb des Senats lediglich umverteilt werden. Ökologisch besonders wertvolle Flächen bleiben für die Wohn- und Gewerbenutzung weiterhin tabu.

 

Rückfragen der Medien:

Behörde für Umwelt und Energie

Pressestelle, Jan Dube

Tel.: 040 / 428 40 - 8006,

Mail: jan.dube@bue.hamburg.de