Stadtgrün

Senat beschließt Naturcent-Regelung

20. Dezember 2016 Pressemitteilung

Der Senat hat heute mit dem Naturcent eine bundesweit einmalige Regelung beschlossen, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Künftig wird es bei vielen Grün- und Brachflächen eine finanzielle Zuführung im Haushalt zugunsten des Umweltbereichs geben, die sich an der Höhe der zusätzlichen Grundsteuer nach Bebauung bemisst. Die Einnahmen fließen aufwachsend und dauerhaft in die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten. Ziel ist es, trotz des Wachstums der Stadt die Grün- und Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter werden durch den Naturcent nicht zusätzlich belastet.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Nicolas Böyer / Senatskanzlei

Die Regelung sieht vor, dass für einen Großteil der neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg künftig ein Finanzausgleich wirkt. Dieser wird angelehnt an die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen. Dabei gilt: Je  dichter die Bebauung und je größer die Versiegelung, desto höher die Summe. Die Einnahmen fließen in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Als sofort verfügbare Abschlagszahlung werden drei Millionen Euro bereitgestellt, die sich zunächst pauschal auf Grundlage der durchschnittlichen Grundsteuer errechnen. Dieser Betrag wird nachträglich auf Grundlage der tatsächlichen Steuerfestsetzung korrigiert und im nächsten Haushalt verrechnet. Die Verteilung der zusätzlichen Gelder wird von der Umweltbehörde organisiert. Die Bezirke können für geplante Projekte Geld aus dem Sondervermögen beantragen. Die Entscheidung über die Vergabe richtet sich hauptsächlich an der Konzeptqualität aus. Es wird die Einrichtung eines Beirats erwogen, der die Vergabe begleitet. 

Unabhängig von dem nun gefundenen Mechanismus bleiben die Verdichtung und Innenentwicklung und der die effiziente Nutzung von Flächen die Priorität des Senats. Als Anhang zum „Vertrag für Hamburg“ hat der Senat im Juli ein Eckpunktepapier der Staatsräte von Umwelt- und Stadtentwicklungsbehörde beschlossen. Dieses beschreibt einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Zielen der Stadt- und Grünflächenentwicklung. Unter anderem heißt es dort: „Im Bündnis fest verankert ist das Prinzip der Priorität der Innentwicklung vor der Außenentwicklung. […] Innerhalb des zweiten grünen Ringes sollen die Flächen des grünen Netzes von Bebauung freigehalten werden. Zum Grünen Netz gehören die innerstädtischen Landschaftsachsen, beide grüne Ringe, sowie bedeutsame Grünverbindungen und vorhandene Parkanlagen. […] In der äußeren Stadt sollen die die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben.“

Umweltsenator Jens Kerstan erklärt: „Hamburg ist eine Stadt mit vielen Grünflächen und mit einer hohen Lebensqualität. Das soll auch so bleiben – auch wenn unsere Stadt einen Bauboom erlebt und wenn mehr Menschen nach Hamburg ziehen. Deshalb haben wir jetzt einen Mechanismus geschaffen, der einen vernünftigen Ausgleich und neuen Spielraum schafft, um die Parks und Grünflächen aufzuwerten. Das ist gerade dort wichtig, wo viele Menschen keine eigenen Gärten haben und auf gut gepflegte Grünanlagen angewiesen sind. Mit der Naturcent-Regelung fließen dauerhaft und aufwachsend Gelder in einen Topf, so dass wir Parks und Naturschutzgebiete künftig noch besser und häufiger pflegen können. Mieterinnen und Mieter sowie Bauherren belasten wir nicht zusätzlich, weil die Einnahmen verwaltungsintern verrechnet werden.“

Rückfragen:
Behörde für Umwelt und Energie
Pressestelle  Jan Dube
(040) 428 40 – 8006
Mobil: 0176.42853-406
jan.dube@bue.hamburg.de
www.hamburg.de/bue

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