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Europäischer Gerichtshof

Moorburg-Urteil wird geprüft und umgesetzt

26. April 2017 Pressemitteilung

Jens Kerstan, Umweltsenator, erklärt zum heutigen Urteil des EuGH: „Wir werden das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg jetzt sorgfältig prüfen und uns umgehend darum kümmern, dieses umzusetzen. Das Kraftwerk kann in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden."

Peter Clemens Krüger

"Der EuGH sagt in seiner Entscheidung, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung 2008 noch keine ausreichenden Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Fischtreppe in Geesthacht vorgelegen hätten. Die damals durchgeführte Verträglichkeitsprüfung sei deshalb nicht korrekt und vollständig gewesen. Es ist davon auszugehen, dass eine neue Verträglichkeitsprüfung unter Beachtung der Anforderungen des EuGH durchzuführen ist.

Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Beeinträchtigungen im tatsächlichen Betrieb durch den Einbau einer effektiven Fischscheuch-Anlage und den Betrieb des Kühlturms in den letzten Jahren geringer sind, als noch 2008 angenommen worden war.“

Rückfragen der Medien:

Behörde für Umwelt und Energie

Pressestelle: Jan Dube

040-42840-8006

jan.dube@bue.hamburg.de