"Der EuGH sagt in seiner Entscheidung, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung 2008 noch keine ausreichenden Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Fischtreppe in Geesthacht vorgelegen hätten. Die damals durchgeführte Verträglichkeitsprüfung sei deshalb nicht korrekt und vollständig gewesen. Es ist davon auszugehen, dass eine neue Verträglichkeitsprüfung unter Beachtung der Anforderungen des EuGH durchzuführen ist.
Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Beeinträchtigungen im tatsächlichen Betrieb durch den Einbau einer effektiven Fischscheuch-Anlage und den Betrieb des Kühlturms in den letzten Jahren geringer sind, als noch 2008 angenommen worden war.“
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Behörde für Umwelt und Energie
Pressestelle: Jan Dube
040-42840-8006