Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird künftig auch zuständig für die Sauberkeit in Parks, die Bezirke gewinnen dafür Spielraum, um das Grün in den Parks künftig intensiver zu pflegen. Straßen und Fahrbahnen werden erstmals mit einer verbindlichen Reinigungsfrequenz gereinigt; entweder alle zwei Wochen, wöchentlich oder zwei Mal pro Woche.
Zur Reinigung im Straßenraum und in den Parks gehört für SRH die Papierkorbentleerung, das Entfernen von Hundekot, die Reinigung von Kreuzungen, wildem Müll und von Standplätzen für Wertstoffcontainer. Durch das zusätzliche Personal werden Schwerpunkteinsätze z.B. zur schnellen und umfassenden Beseitigung von Herbstlaub und zur Freilegung verstopfter Gullis deutlich häufiger möglich. Bisher werden Grünstreifen an Straßen nur so gereinigt, dass der Verkehr nicht gefährdet ist. Die SRH wird künftig auch diese säubern. Neu ist zudem, dass die Stadtreinigung Hamburgs Grünanlagen und Parks reinigen wird, z.B. nach Großveranstaltungen oder nach Grillwochenenden im Sommer.
Von Bürgerinnen und Bürgern über die zentrale Hotline (040-2576-1111) gemeldete Schmutzecken werden in der Regel nach einem Tag, spätestens aber nach drei Tagen beseitigt. Müllsünder werden konsequenter zur Verantwortung gezogen. Erstmals bekommt die Stadtreinigung die Kompetenz, Bußgelder gegen Müllsünder zu verhängen. Der obere Bußgeldrahmen für Müllsünder wurde auf bis zu 8.000 Euro erhöht.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Wir wollen dafür sorgen, dass Straßen, Parks und Plätze ab 2018 sichtbar sauberer werden. Sauberkeit ist eine Frage der Lebensqualität und auch der sozialen Gerechtigkeit – nicht alle Menschen haben eigene Gärten oder Balkone, deshalb müssen Straßen, Parks und Plätze unserer Stadt sauber und lebenswert bleiben. Erstmals haben Bürgerinnen und Bürger den Anspruch auf eine konkrete Reinigung an ihrer Straße. Fast doppelt so viele Leute wie jetzt werden künftig für die Sauberkeit in Hamburg arbeiten.“
Prof. Dr. Rüdiger Siechau, Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg: „Die Gesamtverantwortung für die Sauberkeit der Stadt ist bei der Stadtreinigung Hamburg bestens aufgehoben. Für die deutlich erweiterten Reinigungsaufgaben verfügen wir über die notwendige Kompetenz, Technik und Erfahrung. Große Anstrengungen stecken wir zur Zeit in die Erweiterung unserer personellen, betrieblichen und infrastrukturellen Ressourcen, um den Hamburgerinnen und Hamburgern eine nachhaltig saubere Stadt zu präsentieren, in der man sich wohl fühlt und gerne lebt. Besonders freue ich mich darüber, dass es nun auch gelungen ist, die Finanzierung dieser immer wichtiger werdenden Aufgabe langfristig zu sichern.“
Die für die Straßen- und Fahrbahnreinigung erhobene Straßenreinigungsgebühr beträgt für alle Grundeigentümer, darunter auch die öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe, 59 Cent im Monat pro Grundstücksfrontmeter bei wöchentlicher Reinigung.
Beispielrechnung Mehrfamilienhaus: Der Eigentümer eines Hauses mit zehn Wohneinheiten und 18 Meter Frontlänge zur Straße und einer wöchentlichen Reinigung würde pro Monat 10,62 Euro. Die Monatliche Gebühr betrüge für jede der Mietpartien 1,06 Euro pro Monat oder die Hälfte (53 Cent) bei 14-täglicher Reinigung.
Beispielrechnung Einzelhaus: Der Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 18 Meter Grundstücklänge zur Straße und einer zweiwöchigen Reinigung würde 5,31 Euro im Monat zahlen.
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