Nachtflugbeschränkung

Gebühr bei regelmäßig verspäteten Flügen

25. Mai 2018 Pressemitteilung
  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Unvermeidbar verspätete Passagierflüge dürfen in Hamburg nach der geltenden Verspätungsregelung auch ohne eine spezielle Genehmigung der Umweltbehörde bis Mitternacht starten und landen, obwohl die Nachtflugbeschränkung laut Betriebsgenehmigung ab 23 Uhr beginnen soll. Die Fluggesellschaften müssen allerdings im Nachhinein gegenüber der Fluglärmschutzbeauftragten eine stichhalte Begründung für die Unvermeidbarkeit der Verspätung abgeben. Wegen der Verdoppelung der Verspätungen innerhalb weniger Jahre (Stand 2017: 1.038) bindet die Überprüfung immer mehr Arbeitskraft in der Behörde für Umwelt und Energie. Künftig soll daher die Überprüfung der Verspätungsgründe den Fluggesellschaften für jeden einzelnen verspäteten Flug mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt werden.

Umweltsenator Jens Kerstan: „Die Überprüfung der Gründe für verspätete Flüge verursacht in meiner Behörde einen immer größeren Aufwand, auch weil die Anzahl der Verspätungen sich stark erhöht hat. Daher führen wir jetzt eine Bearbeitungsgebühr ein. Insgesamt ist die Zahl der verspäteten Flüge nach 23 Uhr unbefriedigend und hat sich in die falsche Richtung bewegt. Um diese Zahl spürbar zu senken, verhängen wir zunehmend Bußgelder und wenden auch das Mittel der Gewinnabschöpfung an.“

Rückfragen der Medien:

Behörde für Umwelt und Energie, Pressestelle, Jan Dube, 040-42840-8006, jan.dube@bue.hamburg.de

 

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