Die Konferenz beschäftigte sich in 16 von 55 Tagesordnungspunkten mit dem Klimawandel. Unter anderem ging es um den Klimaplan des Bundes, die CO2-Steuer und die Klimaanpassung. Auch der Umgang mit dem Wolf und die Themen Artenvielfalt, Insektenschutz und Düngemittel wurden beraten.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erläuterte die Beschlüsse der Konferenz gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz, Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne), sowie mit Minister Olaf Lies (Niedersachsen, SPD), Ministerin Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen, CDU, B-Länder), Staatsministerin Priska Hinz (Hessen, Grüne) und Staatssekretär Dr. Tomas Griese (Rheinland-Pfalz, Grüne, A-Länder) im Rahmen einer Pressekonferenz.
Hier ausgewählte Beschlüsse im Einzelnen:
- CO2-Preis: Die Umweltministerkonferenz betont, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz keine ausreichende Lenkungswirkung besessen haben, um die nationalen und die von der EU vorgegebenen Klimaziele zu erreichen, v.a. die Sektoren Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft müssten ihren Beitrag leisten. Die Umweltministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, bereits innerhalb der jetzigen Legislaturperiode die Einführung eines CO2-Preises zu prüfen – unter Berücksichtigung zusätzlicher sozial- und steuerpolitische Instrumente zur Vermeidung sozialer Schieflagen. (TOP 16)
- Klimaneutralität in der EU: Die Umweltministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, sich in der Europäischen Union für das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzusetzen
- Klimagesetz des Bundes: Unter der Überschrift „Klimaschutz gemeinsam gestalten und wirksam umsetzen“ ist sich die Konferenz einig, dass für die Einhaltung des nationalen Klimaschutzziels bis 2050 eine weitgehende Klimaneutralität erreicht werden muss. In diesem Zusammenhang sollen für das Maßnahmenprogramm 2030 die erforderlichen weiteren Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Konferenz sieht mit Sorge, dass bei Nichteinhaltung der Pariser Ziele auf EU-Ebene (Europäische Klimaschutzverordnung) erhebliche Strafzahlungen drohen. (TOP 11, 12 und 19).
- Düngemittel: Für den Schutz von Flüssen, Seen und Grundwasser hält die Umweltministerkonferenz die Wirkung der derzeitigen Düngeverordnung für nicht ausreichend. Über 90 Prozent der Oberflächengewässer verfehlen den guten ökologischen Zustand (nach Wasserrahmenrichtlinie), was auch in weiten Teilen auf die Belastung mit Nährstoffen zurückgeführt werden kann. Hauptursache ist der zu hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz. Die Umweltministerkonferenz fordert vor dem Hintergrund der drohenden EU-Vertragsstrafe den Bund nachdrücklich auf, die Düngeverordnung von 2017 umfassend und zügig anzupassen. (TOP 7 und 34)
- Wolf: Die Konferenz nimmt den Bericht des Bundes zum Umgang mit dem Wolf zur Kenntnis und richtet unter Vorsitz von Hamburg eine Arbeitsgruppe ein, für die eine langfristige Strategie für eine bestandserhaltende Population erarbeiten soll. (TOP 28 und 30)
- Erhalt der Artenvielfalt: Die Konferenz nimmt den jüngsten UN-Bericht zur Biodiversität mit Sorge zur Kenntnis und begrüßt, dass Bund und Länder jetzt zeitnah einen Aktionsplan Schutzgebiete erstellen. Die Länder wählen bis 2020 Maßnahmen aus, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Deutschland hat international im Übereinkommen zur biologischen Vielfalt (CBD) zugesichert, mind. 17% der Landflächen durch Schutzgebietssysteme zu sichern. (TOP 31 und 55).
- Insektenschutz: Der Bund soll gebeten werden, eine Kampagne für insektenfreundliche Gestaltung von Privatgärten zu starten (TOP 32).
- Pestizidzulassung: Die UMK bekräftigt die wichtige Rolle des Umweltschutzes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Das Mitspracherecht des Umweltbundesamtes soll uneingeschränkt erhalten bleiben (TOP 36)
- Klimaanpassung in der Bauplanung des Bundes und der Länder: Hier soll der Bund eine gezielte Förderung für klimafreundliches Bauen auflegen und ermöglichen (TOP 23).
- Green IT: Die Digitalisierung bietet große Chancen, ist aber auch mit einem hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß verbunden. Die Konferenz bittet den Bund, eine klimafreundliche IT-Nutzung in den Klimaplan des Bundes zu integrieren. Wichtige Punkte sind dabei die Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren (Kühlung, Abwärmenutzung), smarte Produktionsprozesse (Industrie 4.0), eine klimaschonende Beschaffung und Entsorgung von Hard- und Software sowie die effiziente Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen zur Vermeidung von Dienstreisen. (TOP 24)
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Die Umweltminister der Länder und des Bundes tagen mindestens zweimal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jährlich unter den Bundesländern. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat diesen Vorsitz im Jahr 2019 inne. Die nächste Umweltministerkonferenz findet vom 13. bis zum 15. November 2019 in der Hamburger Innenstadt statt. Im Jahr 2020 übernimmt Hessen den UMK-Vorsitz. Die Umweltministerkonferenz fällt Beschlüsse nach dem Einstimmigkeitsprinzip.
Bilder
Bilder von der Konferenz stehen zur honorarfreien redaktionellen Verwendung unter folgendem Link auf dem Presse-Mediaserver des Senats
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