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Abwasser-Wärmepumpe

Innovation wird belohnt

19. Februar 2020 Pressemitteilung

Die geplante Abwasser-Wärmepumpe am Klärwerk Dradenau wird die Förderung als besonders innovative Anlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erhalten. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat die Bundesregierung beschlossen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Hamburg ist Pionier der Wärmewende in Deutschland. Am Hamburger Klärwerk Dradenau wird als Teil des „Energieparks Hafen“ die erste Abwasser-Großwärmepumpe der Republik entstehen. Was ökologisch geboten ist, wird nun auch wirtschaftlich attraktiv. Eine Änderung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) stellt Wärme aus dem gereinigten Abwasser von Kläranlagen künftig Umwelt-Wärmequellen, z.B. Gewässern, gleich. Damit wird das von der Wärme Hamburg geplante System aus modernem Erdgas-GuD-Kraftwerk und Wärmepumpe als „innovatives KWK-System“ förderfähig.

Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan: „Groß-Wärmepumpen an Klärwerken sind ökologisch sinnvoll, aber sie haben sich bisher kaum gerechnet, weil sie in der Förderung benachteiligt waren. Wir haben uns beim Bund intensiv dafür eingesetzt, diese Schieflage zu beheben, jetzt ist das Bundeskabinett unserem Vorschlag gefolgt. Das ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz und die Wärmewende und es ist nicht nur für Hamburg ein Durchbruch: Ich erwarte, dass in nächster Zeit bundesweit viele Kommunen unserem Beispiel folgen werden. Es hat sich gelohnt, dass wir in Hamburg mit einer ambitionierten Planung vorangegangen sind. Genau das ist die Rolle, die ich mir für die Klimahauptstadt Hamburg vorstelle. Konkret planen wir in Hamburg eine große Wärmepumpe am Klärwerk Dradenau für den Energiepark Hafen. Sie spielt als erneuerbare Quelle eine große Rolle im Energiemix, um das alte Kohlekraftwerk Wedel schnell vom Netz zu nehmen.“

Die Hamburger Umwelt- und Energiebehörde hat sich jahrelang intensiv für diese Gesetzesänderung eingesetzt. Bereits im November 2018 hatte sich der Bundesrat der Hamburger Forderung in seiner Stellungnahme zum „Energie-Sammelgesetz“ angeschlossen. Um das Bundeswirtschaftsministerium inhaltlich zu überzeugen hat es noch ein weiteres Jahr gebraucht. Seit sie in der vergangenen Woche ihren Entwurf für das Artikelgesetz zum Kohleausstieg den Ländern zur Stellungnahme vorgelegt hat, ist bekannt, dass Hamburgs Bemühungen zum Erfolg geführt haben.

 Hintergrund: Im Entwurf für das Artikel-„Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“, den die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat, ist die folgende Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten: „In § 2 Nummer 9a werden hinter den Wörtern ‚aus erneuerbaren Energien‘ die Wörter ‚oder aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen‘ eingefügt.“ Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung: „Mit der Änderung in § 2 Nummer 9a KWKG wird Abwasserenergie aus gereinigtem Abwasser aus Klärwerken als mögliche Energiequelle für innovative erneuerbare Wärme in innovativen KWK-Systemen aufgenommen. Da die Begriffsbestimmung der innovativen erneuerbaren Wärme in § 2 Nummer 12 KWK-Ausschreibungsverordnung gleichwohl nach wie vor eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erfordert, wird damit Abwasserenergie aus gereinigtem Klärwasser zur Nutzung mittels Wärmepumpen im Rahmen des neuen Bonus für innovative erneuerbare Wärme sowie der bestehenden Ausschreibungen im Rahmen der KWKAusV förderfähig. Bislang begrenzt das KWKG bei der Förderung innovativer KWK-Systeme den Einsatz von Wärmepumpen auf die Umweltwärme (z. B. Flüsse, Seen, Meer). Im Ablauf großer kommunaler Klärwerke könnten mit Wärmepumpen im Verbund mit KWK-Anlagen jedoch erhebliche Wärmepotenziale zu niedrigen Kosten meist ganzjährig gehoben werden. Da Klärwerke in nahezu allen größeren Kommunen vorhanden sind, gibt es große Potenziale zur Erzeugung CO2-armer Fernwärme in Deutschland.“

 

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt und Energie, Pressestelle
Jan Dube
Telefon: 040 42840 8006 / 3065
E-Mail: Jan.dube@bue.hamburg.de