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Überprüfung privater Entwässerungsanlagen

Frist für Nachweis der Dichtheit endet am 31.12.2020

30. September 2020 Pressemitteilung

Die Stadt hat in den vergangenen Jahren bereits den Großteil des öffentlichen Sielnetzes geprüft und saniert. Eine Sanierung ist allerdings nur zweckmäßig, wenn auch private Entwässerungsanlagen auf ihre Dichtheit geprüft werden. Hamburger Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind dazu verpflichtet, bis Ende dieses Jahres zu überprüfen, ob die auf ihrem Grund laufenden Abwasser- und Entwässerungsrohre dicht ist.

Jens Kerstan, Umweltsenator: „Durch beschädigte Abwasserleitungen kann Schmutzwasser, das eigentlich zur Kläranlage transportiert werden soll, in den umgebenden Boden und schließlich in das Grundwasser gelangen. Das Hamburger Grundwasser ist eine wichtige Ressource zum Erhalt unserer Trinkwasserversorgung. Dichte Abwasserleitungen im öffentlichen und privaten Bereich sind deshalb wichtig für den langfristigen Schutz unseres Grundwassers.“

Auf Grundlage des Hamburgischen Abwassergesetzes wurden 1997 erstmals verbindliche Fristen für den Dichtheitsnachweis für bestehende Entwässerungsanlagen veröffentlicht. Im Jahr 2014 wurde die Frist für bestehende Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 verlängert. Ausgenommen sind Neubauten außerhalb von Wasserschutzgebieten ab 1996, wenn der vorgeschriebene Dichtheitsnachweis für die Entwässerungsanlage für häusliches Abwasser vorliegt. Bei Entwässerungsanlagen ist alle 25 Jahre ein erneuter Dichtheitsnachweis erforderlich. Für Entwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten ist die Frist bereits abgelaufen.

Zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Hamburg haben ihre Entwässerungsanlage bereits von einem zertifizierten Fachbetrieb prüfen lassen. Für all diejenigen, die noch keinen Nachweis über die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlage haben, hat die Umweltbehörde Hinweise zu dem Thema unter www.hamburg.de/abwasserleitung bereitgestellt. Hier finden sich Informationen darüber, was die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Dichtheitsprüfung erwartet, welche Leitungen überhaut zu prüfen sind und Links zu den Adressen der für Hamburg zertifizierten Fachbetriebe.

Bedingt durch die Auslastung der Firmen und ergänzend durch die Corona-Krise kann es in Einzelfällen schwierig sein, die Dichtheit der Entwässerungsanlage im Erdreich fristgerecht nachzuweisen. Sollte bis zum 31.12.2020 kein Nachweis erbracht werden können, wird nicht automatisch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt. Allerdings sollten Eigentümerinnen und Eigentümer sich rechtzeitig um die Überprüfung ihrer Leitungen kümmern. Nach erfolgter Dichtheitsprüfung sollen die Betriebe der Behörde den Nachweise übersenden.


Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Wasser, Abwasser und Geologie
W 21 - Grundstücksentwässerung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Telefon: 040 428 40 5200

dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de

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