Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bereitet aufgrund eines entsprechenden Senatsbeschlusses vom Juni 2023 die Ausweisung des Areals Vollhöfner Weiden mit seinen wertvollen Röhrichten, Laub- und Auwäldern als Hamburgs 38. Naturschutzgebiet vor. Diese Fläche soll künftig zudem genutzt werden, um an mehreren Standorten Windkraftanlagen zu errichten und damit einen Beitrag zu Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten.
Um die für den Hafen nötigen Flächen zu sichern, werden im Gegenzug an das Container-Terminal Altenwerder angrenzende Flächen für hafenlogistische Zwecke vorgesehen. Auch an diesen Standorten soll die Errichtung von Windkraftanlagen geprüft werden. Die entsprechenden Verfahren in Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft und Innovation und der BUKEA sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Beide Behörden unterstützen sich dabei gegenseitig.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Der Völli bleibt – und zwar als 38. Naturschutzgebiet Hamburgs. Das haben wir kürzlich gemeinsam im Senat beschlossen und damit ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages erfüllt. Dieser Entschluss beendet ein langes Ringen um diesen einzigartigen kleinen Urwald, der nun auch in Zukunft Heimat vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten bleiben wird. Naturschutz steht hier an erster Stelle – das Hafengelände hingegen lässt sich, anders als geplant, nicht erweitern. Als Energiesenator freue ich mich natürlich auch darüber, dass wir gleich mit fünf neuen Standorten für Windkraftanlagen beim Windkraftausbau im Hafen vorankommen.“
Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Mit der Vereinbarung zum Flächentausch sichern wir eine hafennahe Fläche für die Umwelt und sichern zugleich, dass insgesamt die für den Hafen erforderliche Fläche erhalten bleibt. Außerdem können wir Standorte nutzen, um auf Hamburger Stadtgebiet erneuerbare Energie zu erzeugen. Damit erreichen wir gleich drei Ziele auf einmal!“
Die Entlassung des Areals Vollhöfner Weiden/Altenwerder West aus dem Hafennutzungsgebiet und die Änderung der bestehenden Hafenplanungsverordnung Altenwerder, die eine funktionale Kompensation durch hafenlogistische Nutzungen sowie Windenergieanlagen ermöglichen wird, sowie die rechtlich verbindliche Ausweisung des künftigen Naturschutzgebietes werden in einer gemeinsamen Beschlussfassung erfolgen.
Das zukünftige Naturschutzgebiet dient dem Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung eines vielfältigen Lebensraumkomplexes mit ihren darin beheimateten artenreichen Lebensgemeinschaften. Das zukünftige Naturschutzgebiet stellt für Arten der höhlen- und totholzreichen Laubwälder bereits jetzt einen wichtigen Lebensraum dar. Mit zunehmendem Alter der Bäume wird er immer strukturreicher und wertvoller werden. Fast alle Flächen des Vollhöfner Waldes sind im Rahmen der Biotopkartierung 2019 mit der Wertstufe 6 oder 7 von 9 bewertet worden. Damit wurde der größte Teil der Biotope den Kategorien „besonders wertvoll“ und „wertvoll“ zugeordnet. Ein Auwaldbereich hat bereits die Wertstufe 8 „hochgradig wertvoll“ erreicht. Es ist zu erwarten, dass, mit fortschreitendem Alter der dem Prozessschutz unterliegenden Waldflächen, diese auch in diese Wertigkeit hineinwachsen werden. Diese Wälder haben eine besondere Bedeutung als Lebensraum für spezialisierte und gefährdete Tiere und Pflanzen. So wachsen hier verschiedene, die in der Roten Liste Hamburgs (RL HH) zu finden sind, wie z. B. das gefährdete Fluss-Greiskraut (RL HH 3), die Sumpf-Gänsedistel (RL HH 2) oder die Walzen-Segge (RL HH 3).
In der Alten Süderelbe leben gefährdete Fischarten, wie der nachtaktive Schlammpeitzger (RL HH 3), der sich tagsüber in den Schlamm der Gewässersohle eingräbt und deshalb auf Unterhaltungsmaßnahmen, wie Grundräumung und Entschlammung der Sohle, empfindlich reagiert. Die Art ist in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet und daher auch auf europäischer Ebene geschützt.
Die gefährdete Beutelmeise (RL HH 3) als Zeigerart für Auwälder bewohnt Weidengebüsche und Ufergehölze an großen Flussläufen, Bächen oder Altwässern. Dabei werden reich strukturierte Standorte mit einem Mosaik aus kleinen Gewässern, Gehölzbeständen und Röhrichten bevorzugt. Ihre kunstvolle Nesthöhlen aus Pflanzenwolle, Tierhaaren und Blattfasern, die sie an den äußeren Astspitzen von Bäumen und Büschen anlegen, sind auch im Bereich des Vollhöfner Waldes leicht zu erkennen. Für ein reichhaltiges Höhlenangebot in den Bäumen sorgen neben vielen Buntspechten auch der gefährdete Kleinspecht (RL HH 3).
Es konnten die Fledermausarten Kleinabendsegler, Großer Abendsegler (RL HH 3), Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus (RL HH 3) gefunden werden. Fledermäuse sind im Anhang IV der der FFH-Richtlinie gelistet und deshalb streng geschützt. Kleinabendsegler, Großer Abendsegler, Rauhaut- und Wasserfledermaus sind baumbewohnende Fledermäuse. Jeder Baum mit entsprechenden Strukturen (Höhlen, Risse, abplatzende Rinde o. ä.) kann grundsätzlich von Fledermäusen bewohnt werden, ohne dass dies immer von außen zu erkennen ist. Die Quartierbäume müssen deshalb geschützt werden, da die Tiere im Falle einer Nutzung den Aufschlag des Stammes auf die Erde nicht überleben. Der Vollhöfner Wald bildet mit seiner komplexen Biotopstruktur einen Ganzjahreslebensraum für Fledermäuse und ist durch die relative Nähe zur Elbe ebenfalls wichtig für durchziehende Fledermausarten.
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