Zum Schutz der Gewässer

Seeschiffe können ihr Ballastwasser jetzt im Hamburger Hafen reinigen lassen

31. Mai 2024 Pressemitteilung

Ab September 2024 werden die Regularien zum Einleiten von Ballastwasser in den Häfen verschärft. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) schreibt dann eine Behandlungspflicht von Ballastwasser für alle Seeschiffe vor, um eine Verbreitung ortsfremder Organismen beim Ablassen des Wassers zumeist in den Küstenregionen zu verhindern. Für Schiffe, die keine entsprechende Anlage an Bord haben oder deren Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben werden kann, wird es in Hamburg ab dem 1. Juni die Möglichkeit geben, Ballastwasser im Hafen reinigen zu lassen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Mobile Behandlungsanlage für Ballastwasser. Firma BAWAT

Die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat dem Unternehmen Bawat BaaS und dem Hamburger Entsorgungsunternehmen Jongen eine entsprechende Zulassung für den Betrieb einer mobilen Behandlungsanlage für Ballastwasser erteilt. Damit wird ein reibungsloser Umschlagsbetrieb im Hamburger Hafen bei gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewährleistet.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Ballastwasser gehört zwingend gereinigt, um unsere Umwelt, unsere Meere zu schützen. Invasive Organismen können sich unkontrolliert verbreiten und das heimische Gleichgewicht erheblich stören. Ich freue mich sehr, dass durch die Unternehmen Bawat BaaS und dem Hamburger Entsorgungsunternehmen Jongen eine mobile Behandlungsanlage im Hamburger Hafen betrieben werden kann. Damit stellen wir sicher, dass die Schifffahrt in Hamburg weiterhin reibungslos verlaufen kann und nur gereinigtes Ballastwasser in unserem Hafen abgelassen wird.“ 

Hintergrund

Seeschiffe müssen Ballastwasser aufnehmen oder abgeben, um eine ausreichende Stabilität des Schiffes sicherzustellen. Das internationale Ballastwasser-Übereinkommen ist seit dem 07. September 2017 in Kraft. Die dort festgelegten (Übergangs-) Regelungen sehen verbindlich vor, dass spätestens am 8. September 2024 alle Seeschiffe eine Ballastwasserbehandlung durchgeführt haben müssen, wenn bei einer Ladungsaufnahme zur Stabilisierung des Schiffes Ballastwasser in einen Hafen eingeleitet wird.

Schiffe ohne eine Behandlungsanlage für das Ballastwasser unterliegen dem Einleitungsverbot und müssen den Hamburger Hafen dann ohne oder mit nur einer geringeren Beladung verlassen.

Hintergrund des internationalen Ballastwasser-Übereinkommens ist, dass bei der Aufnahme von Ballastwasser Organismen wie Bakterien oder Algen in die Tanks des Schiffes und diese beim Ablassen in andere Gewässer gelangen. Für die jeweils heimische Meeresumwelt können solche ortsfremden Organismen erhebliche Schäden bedeuten.

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de

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