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Agrarwirtschaft

Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ertragsversicherung – neue Richtlinie startet

15. August 2024 Pressemitteilung

Für das Erntejahr 2025 startet die Freie und Hansestadt Hamburg erstmalig mit der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen. Eine entsprechende Richtlinie, die Hamburg im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik mit Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen vereinbart hat, wurde heute veröffentlicht. Landwirte und Landwirtinnen, deren Betriebssitz in Hamburg liegt, können ab Montag, 26. August 2024, einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Mehrgefahrenversicherung ist ein wichtiger Baustein zur Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Ich freue mich, dass wir den Betrieben mit dieser Förderung bereits im Vorfeld Anreize bieten, insbesondere bei den steigenden extremen Wetterereignissen, ihre Wirtschaftsweise resilienter auszurichten und an den Klimawandel anzupassen.“

Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte und Landwirtinnen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Mit den auf ihrem Betrieb umgesetzten Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahem, dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen sowie bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden. Diese fließen in ein Priorisierungsverfahren ein. Nach erfolgreich durchlaufenden Priorisierungsverfahren ergehen die Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe. Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/ Webcode 01043040 zu finden.

In vier Schritten zur Förderung

  1. Angebot eines Versicherers einholen
  2. Antrag auf Teilnahme bis 30. September 2024 stellen. Der Antrag auf Teilnahme ist notwendig, weil erst im Nachgang die Versicherungsverträge abgeschlossen werden können.
  3. Priorisierungsverfahren
    Alle Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mindestens seit diesem Jahr umsetzen, bestimmte klimaresiliente Kulturen anbauen und/oder technische Lösungen im Bereich Dauerkulturen vorhalten, generieren Punkte im Priorisierungsverfahren. Ein Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an der Förderung ergeht in absteigender Reihenfolge bis die Haushaltsmittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt für die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, längstens bis 2029.
  4. Förderung jährlich beantragen, erstmalig im Mai 2025
    Die Förderung wird auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrages beantragt. Im Laufe des Jahres erfolgt der Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen.


Hintergrund
Extreme Wetterereignisse treten auch in Norddeutschland immer stärker auf und können die landwirtschaftlichen Einkommen erheblich treffen. Dies erfordert in Zukunft auch in Niedersachsen eine stärker klimaangepasste Landbewirtschaftung.

Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen ist ein zunehmend wichtiger Baustein des einzelbetrieblichen Risikomanagements. Vielfältige Fruchtfolgen und eine angepasste Sortenauswahl gehören ebenfalls zum modernen Risikomanagement und damit zur Existenzsicherung auf den Höfen. Im Rahmen des gemeinsamen Programms KLARA 2023-2027 bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg nun einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen an.

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Birgit Seitz | Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de