Dr. Bettina Schomburg, Vorsitzende der FLSK: „Zur Stärkung des gesetzlichen Beratungsmandats ist eine konstruktive Sacharbeit und gute Moderation der vielen Interessen erforderlich. Vor allem mit Blick auf die Betroffenen von Fluglärm ist die hohe Expertise des Gremiums zu nutzen und sichtbar zu machen.“
Die FLSK berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Sie wirkt unter anderem an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) nach Anhörung der FLSK vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden. Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Die Geschäftsführung der Kommission obliegt der bzw. dem Fluglärmschutzbeauftragten (FLSB). Diese Funktion ist bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) angesiedelt und umfasst die Erstellung von Vorlagen und Berichten, die Teilnahme an Sitzungen der Fluglärmschutzkommission sowie die Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Beschlüssen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Alexander Fricke
Telefon: 040 42840 8006
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