Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Aktuelles Pressemeldungen
Nachhaltiger Einkauf

Hamburg legt neuen Leitfaden vor und will positive Impulse im Markt setzen

26. November 2024 Pressemitteilung

Der Senat hat einen Nachhaltigkeitsleitfaden für den öffentlichen Einkauf der Stadt beschlossen. Dieser enthält konkrete Regeln und Vorgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
  • Sie lesen den Originaltext

Der Leitfaden ist eine Erweiterung des seit 2016 geltenden Umweltleitfadens und berücksichtigt neben Umwelt- und Klimakriterien nun auch die soziale Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsleitfaden enthält weiterhin eine Negativliste, die z. B. den Einkauf von nicht-reparierbaren Elektrogeräten, von Torfprodukten oder Einweggeschirr ausschließt.

Das Beschaffungsvolumen der Stadt Hamburg für Waren und Dienstleistungen liegt bei über 340 Millionen Euro pro Jahr, Bauaufträge sind hier nicht eingerechnet. Das Volumen im Bund wird auf sogar 500 Mrd. Euro geschätzt. Der zuletzt 2019 überarbeitete Umweltleitfaden der FHH wurde umfangreich aktualisiert und um neue Nachhaltigkeitsaspekte erweitert.

Bei der Weiterentwicklung des Leitfadens wurden insbesondere die Produktgruppen Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel umfangreich überarbeitet, aktualisiert und insbesondere um soziale Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Dazu gab es eine enge Zusammenarbeit mit Beteiligten aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft. Auch Chemikalien, die in der Produktion oder im Gebrauch für Menschen und die Umwelt gefährlich sind, werden jetzt gesondert betrachtet. Der neue Leitfaden macht Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit sowie die Reparaturfähigkeit von Produkten zu wichtigen Einkaufskriterien. Darüber hinaus enthält der Leitfaden auch allgemeine Hilfestellungen und Vorgaben zu Gleichstellungsaspekten und fairen Arbeitsbedingungen. Um die Nachhaltigkeit im Einkauf der Stadt künftig noch gezielter messen und steuern zu können, wird ein Monitoring zur Erhebung von Daten und Kennzahlen für die nachhaltige Beschaffung aufgebaut, pilotiert und etabliert.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Hamburg setzt mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden ein deutliches Zeichen: Wir wollen unsere Marktmacht nutzen – und damit auch dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Mit dieser Nachfrage von Seiten der Stadt wird nicht zuletzt die Marktfähigkeit entsprechender Anbieter gefördert und eine nachhaltigere Wirtschaft weiter unterstützt. Der reine Kaufpreis ist für uns dabei nicht das einzige Kriterium, denn oft sind langlebige und reparaturfähige Produkte die günstigere Variante – auch für Klima, Umwelt und Gesundheit. Wir formulieren sehr konkret, wann und warum Produkte nachhaltig zu beschaffen sind, gehen hier aber auch mit Augenmaß vor. Hamburg ist mit diesem Leitfaden ein Vorreiter unter den Bundesländern. Wir geben ganz praktische und konkrete Hilfestellungen, um bei Aufträgen der Stadt künftig noch mehr und noch einfacher den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden entwickeln wir unseren strategischen Einkauf konsequent weiter. Nachhaltigkeit ist mehr als nur Umweltbewusstsein. Für uns spielen neben den ökologischen Aspekten auch soziale Kriterien eine wichtige Rolle. Dazu zählen zum Beispiel gute Arbeitsbedingungen, Inklusion und Gleichstellung. Wir haben sichergestellt, dass der Aufwand minimiert wird, wo immer es möglich ist. Unser Nachhaltigkeitsleitfaden ist ebenso konkret wie auch praxistauglich konzipiert. Die Abläufe sollen so einfach und effizient wie möglich sein – ganz im Sinne unserer Vorstellung einer modernen Verwaltung.“

Hintergrund
Der Nachhaltigkeitsleitfaden gilt ab Januar 2025 verbindlich für Vergaben der Kernverwaltung, Landesbetriebe und staatlichen Hochschulen, für öffentliche Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Die Einführung des Leitfadens wird von einem umfassenden Schulungskonzept begleitet. Zusätzlich gibt es ein dauerhaftes Beratungsangebot aus der BUKEA und der Finanzbehörde für alle Beteiligten. Durch einen sich stetig verändernden Markt an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, neue gesetzliche und sonstige Regulierungen sowie neue und angepasste Gütezeichen ist das Feld der nachhaltigen Beschaffung sehr dynamisch. Vor diesem Hintergrund soll der Nachhaltigkeitsleitfaden regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf angepasst werden.

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de

Finanzbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de