Regulierung des Nutria-Bestandes

Jagdgebiete erweitert und Aufwandsentschädigung für die Jagd verdoppelt

28. November 2025 Pressemitteilung

Um die Ausbreitung von Nutria zu regulieren, erweitert die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ihre Unterstützung jagdlicher Maßnahmen auf die Bezirke Altona und Eimsbüttel (Jagdkreis I) sowie Hamburg Nord und Wandsbek (Jagdkreis II). Bislang galt dies nur für den Jagdkreis III (Bergedorf/HH-Mitte) und den Jagdkreis IV (Harburg/Wilhelmsburg/Finkenwerder). Die Aufwandsentschädigung für nachweislich erlegte Nutria wird zudem stadtweit zum 1. Dezember 2025 von 7 auf 14 Euro verdoppelt. Seit Mitte 2023 wurde eine Entschädigung von 7 Euro gezahlt.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die Wildtierart Nutria siedelt sich zunehmend innerhalb städtischer und bewohnter Flächen an. Die Meldungen über Nutria-Vorkommen beschränken sich nicht mehr nur auf die wasser- und flächenreichen Bezirke Bergedorf und Harburg, sondern betreffen die Wandse, die Kollau, die Fleete, den Alsterlauf sowie die Alster selbst. Auch in den Bezirken Altona und Eimsbüttel hat sich die Nutria niedergelassen. Betroffen sind Parks, Friedhöfe, Regenrückhaltebecken und Uferböschungen. Nutrias können Schäden an Uferbefestigungen und Grünanlagen verursachen sowie die heimische Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen. 

Weitere Maßnahmen:

  • Das Fallenprogramm zur Bejagung der Nutria wird auch auf die Jagdkreise I und II ausgedehnt. Wie in Bergedorf und Harburg bereits gängige Praxis, können Revierinhaber über die jeweiligen Jägermeister Fallen und Fallenmelder anmelden, die von der Umweltbehörde gestellt werden.
  • Um die Jagd auf Nutria auszuweiten, können Jagdausübungsberechtigte im Rahmen des Jagdschutzes zusätzliche Jagdaufseher benennen, die dann vom Jägermeister bestätigt werden. Die neuen Jagdaufseher können vom Revierinhaber auch nur für die Jagd auf Nutria angestellt werden.
  • Außerdem entfällt die Gebühr für den Eintrag der Wildart Nutria in die von der Waffenbehörde ausgegebene Schießerlaubnis für die Stadtjäger.
  • Bislang wurden in den Revieren der Jagdkreise III und IV bereits 50 Lebendfallen mit elektronischen Fallenmeldern gestellt.

Um die Ausbreitung und die Auswirkungen der Nutria in Hamburg besser erfassen zu können und gezielter Maßnahmen zu ergreifen, bittet die darum, Sichtungen, Vorkommnisse und Schäden im Zusammenhang mit Nutria, insbesondere an Hochwasserschutzanlagen, über die E-Mailadresse invasive-arten@bukea.hamburg.de zu melden.

Bei konkreten Problemen vor Ort beraten die Jägermeister und Jägermeisterin. Ihre Kontakte finden Bürgerinnen und Bürger hier: Jagd Hamburg Ansprechpersonen

Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Alexander Fricke'
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bukea

 

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