Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Hamburg ist am schönsten, wenn es sauber ist und unsere Natur geschützt wird. Deshalb schärfen wir jetzt an zwei zentralen Stellen nach und erhöhen die Bußgelder spürbar: Beim Müll auf unseren Straßen und Parks greifen wir künftig deutlich stärker durch – denn wer Kippen, Becher oder Sperrmüll einfach liegen lässt, schadet der Allgemeinheit. Parallel verschärfen wir die Ahndung von verbotener Gänsefütterung an der Alster und in unseren Grünanlagen. Futter aus falsch verstandener Tierliebe führt nicht nur zu massiven Problemen für Tiere, sondern verschlechtert auch den Zustand der Grünanlagen für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Für uns ist klar: Sauberkeit und Naturschutz gehören zusammen. Wir werden also nicht nur beim Thema Müll, sondern auch bei der verbotenen Fütterung von Wildtieren den Druck erhöhen und den Bußgeldrahmen stärker ausschöpfen.”
Harte Strafen für „To-Go“-Müll, Kaugummis und Sperrmüll
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf dem schärferen Vorgehen gegen Müll und Kleinabfälle (Littering) im öffentlichen Raum:
- Zigarettenkippen: Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette kostet ab sofort 100 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
- Kaugummis: Wer sein Kaugummi einfach auf den Gehweg spuckt, zahlt nun 55 bis 150 Euro (bisher ab 35 Euro).
- To-Go-Verpackungen & Fast-Food-Müll: Der Rahmen für weggeworfenen Kleinmüll wurde im Höchstsatz verdoppelt und liegt nun bei 35 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
- Kleinerer Sperrmüll (bis 1 m³): Für mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs wurde der Höchstsatz auf bis zu 2.000 Euro angehoben (bisher 250 bis 1.500 Euro). Für ein einzelnes kleines Stück (bis 0,1 m³) gilt nun ein fester Satz von 55 Euro.
- Großer Sperrmüll (über 1 m³): Das unzulässige Abstellen von großen Mengen an der Straße wird streng bestraft – statt bisher 1.000 bis 8.000 Euro drohen nun Bußgelder von 2.000 bis zu 16.000 Euro.
Der neue Bußgeldkatalog wird im gesamten Stadtgebiet einheitlich angewendet. Einsatzkräfte nehmen Personalien direkt vor Ort auf und leiten die Bußgeldverfahren ein. Bei geringfügigen Erstverstößen kann vor Ort flexibel verwarnt oder ein direktes Verwarnungsgeld verhängt werden.
Schutz der Grünanlagen und Gewässer: Vorgehen gegen Gänsefütterung
Die unkontrollierte Fütterung von Graugänsen führt an der Alster und in vielen Parks zu Nutzungskonflikten und ökologischen Problemen. Bereits in der Vergangenheit wurden nach § 25 Abs. 1 des Hamburger Jagdgesetzes Bußgelder für das Füttern von Gänsen in der Regel in einer Höhe von bis zu 100 Euro verhängt. Dies wird auf bis zu 200 Euro angehoben. In gravierenden Fällen können Bußgelder weit über den Regelsatz hinaus bis in den vierstelligen Bereich verhängt werden.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
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