Konkret geht es um die Standorte:
- Barmbeker Stichkanal (Barmbek)
- Eppendorfer Mühlenteich (Eppendorf)
- Goldbekkanal (Winterhude)
- Kuhmühlenteich (Uhlenhorst)
Vor Ort machen Hinweisschilder auf das Verbot aufmerksam. Bis Ende Juni haben alle Besitzer:innen Zeit, ihre Boote und Boards aus den Grünanlagen zu entfernen. Danach setzt der Bezirk die neue Regelung um: Verbleibende Wassersportgeräte werden entfernt. Nicht mehr nutzbare Boote und Boards werden umweltgerecht entsorgt, alle anderen zentral und kostenpflichtig eingelagert. Die Herausgabe erfolgt dann gegen eine Gebühr.
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Ich kann sehr gut verstehen, wie groß die Freude am Paddeln, Kanufahren oder Stand-Up-Paddling ist – ich bin selbst gern auf der Alster und den Kanälen unterwegs. Gerade deshalb ist mir wichtig, dass wir diesen besonderen Ort mitten im Herzen unserer Stadt respektvoll behandeln. Wassersportgeräte dürfen nicht in den Uferbereichen und Grünanlagen abgestellt werden: Das schadet der Natur und Tierwelt, behindert die Pflege der Pflanzen und sieht auch einfach nicht gut aus. Deshalb ist es richtig, dass Hamburg-Nord hier jetzt klare Regeln setzt, damit die Ufer wieder frei und die Natur gut geschützt ist.“
Dr. Bettina Schomburg, Bezirksamtsleitung Hamburg-Nord: „Ob in Barmbek, Eppendorf oder Winterhude – unser Bezirk ist reich an schönen Kanälen und Uferbereichen. Leider sind wir daher auch besonders vom Problem der wild gelagerten, störenden Kanus oder SUPs betroffen. Hier packen wir jetzt an: Mit den neuen Allgemeinverfügungen – und dem Abtransport – schützen wir die Uferbereiche und sorgen für mehr Ordnung in unseren Grünanlagen. Damit wieder alle den Sommer im Außenbereich genießen können.“
Olaf Nieß, Schwanenwesen und Wildtierrettung Hamburg: „Mit der neuen Regelung schaffen wir nicht nur ein schöneres Stadtbild, sondern geben auch der Natur am Ufer wieder Raum zum Atmen. Wo zuvor wild abgestellte Kanus das Wachstum von Pflanzen verhindert und den Lebensraum für Tiere versperrt haben, können sich jetzt wieder Tiere und Pflanzen ansiedeln und ihren natürlichen Lebensraum ungestört nutzen.“
Hintergrund
In den vergangenen Jahren haben wild abgestellte Wassersportgeräte die Uferbereiche rund um die Kanäle und die Außenalster stark belastet. Um eine tragfähige Regelung zu schaffen, mussten verschiedene Rechtsbereiche – wie das Naturschutzrecht, das Wasserrecht, das Grünanlagenrecht und das Wegerecht – berücksichtigt werden. Der Bezirk Hamburg-Nord hat nun jeweils eine eigene Allgemeinverfügung für besonders betroffene Bereiche erlassen und geht so gegen die illegale Lagerung solcher Wassersportgeräte vor.
Definition „Allgemeinverfügung“
Ein Gesetz ist eine allgemeine, für alle geltende Regelung, während eine Allgemeinverfügung eine behördliche Anordnung für einen bestimmten Fall bzw. konkreten Sachverhalt ist und sich an einen bestimmten Personenkreis richtet. Kurz gesagt: Eine Allgemeinverfügung regelt einen Einzelfall und richtet sich dafür an eine Vielzahl von Personen, ohne dass diese namentlich genannt werden. Es ist eine besondere Form des Verwaltungsakts (§ 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Im konkreten Fall wurde jeweils eine Allgemeinverfügung für bestimmte Uferbereiche und Grünflächen spezifisch in Hamburg-Nord erlassen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Pressestelle
Telefon: 040 42840 8006
E-Mail: pressestelle@bukea.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Pressestelle
Telefon: 040 42804 2245
E-Mail: Pressestelle@Hamburg-Nord.Hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord
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