Biotopschutz

Ingo Brandt
Biotopschutz

Biotopkartierung

In ganz Hamburg werden regelmäßig alle Lebensräume durch die Biotopkartierung erfasst.

BSU
§ 30 BNatSchG und § 14 HmbBNatSchAG

gesetzlich geschützte Biotope

Es reicht nicht, eine bedrohte Vogelart oder ein seltenes Wildkraut zu schützen. Auch ihre Lebensräume müssen geschützt werden.

Amt für Naturschutz und Grünplanung
Arten- und Biotopschutz

Unterhaltung von naturnahen Rückhaltebecken

Regenrückhaltebecken leisten einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt.