Hamburg ist eine lebenswerte, wachsende und wirtschaftlich prosperierende Stadt, welche die Energiewende in den Bereichen Strom, Gas und Wärme vorantreibt.
Der Hamburger Klimaplan legt die Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 fest und beschreibt eine Strategie mit Transformationspfaden und Maßnahmen, die Hamburg bis zum Jahr 2030 zu einer Verringerung der CO2-Emissionen um 55% führen soll - bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden.
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schafft hierfür den verbindlichen rechtlichen Rahmen und verankert die Ziele des Klimaplans im Gesetz. Um die Hamburger Klimaziele zu erreichen, verfolgt die Stadt verschiedene Ansätze. Von Anforderungen an öffentliche Gebäude über Wärmeplanung bis hin zu Pflichten in Bezug auf die Nutzung von erneuerbare Energien.
Hamburg hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, um die CO2-Emissionen schrittweise zu senken. Hierzu ist neben einer Energiewende auch eine Ressourcen- und Verkehrswende erforderlich. Wichtige Aufgaben des Amts Energie und Klima sind:
- Die strategisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der klimapolitischen Gesamtstrategie des Senats. Mit dem fortgeschriebenen Klimaplan werden die Weichen für einen zukunftsfähigen Umbau der Stadt gestellt und Rahmenbedingungen für ein klimafreundliches Leben aller Hamburgerinnen und Hamburger geschaffen. Das Ziel ist die Transformation zu einer klimagerechten Stadt, die für alle eine moderne, umweltgerechte, die wirtschaftliche Entwicklung fördernde und bezahlbare Infrastruktur bereithält – damit Hamburg auch in Zukunft lebenswert und wirtschaftlich erfolgreich bleibt. Mit der ersten Fortschreibung des Klimaplans will Hamburg eine Vorbildfunktion wahrnehmen und hat die eigenen Klimaziele verschärft.
- Die Unterstützung der Energiewende durch den Um- und Ausbau flexibler Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie die Effizienzverbesserung bei der Strom- und Wärmenutzung in allen Sektoren des Hamburger Energiemarktes.
- Die Weiterentwicklung und Umsetzung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes als zentralem Instrument des Klimaschutzes und zur Förderung der Energiewende insbesondere im Gebäudesektor. Hierzu zählt auch die Konkretisierung der jeweiligen Pflichten durch Rechtsverordnungen, beispielsweise die Hamburgische Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung.
- Die Unterstützung einer Green Economy, zum Beispiel durch die Förderung des freiwilligen Umweltschutzes in Unternehmen durch die UmweltPartnerschaft Hamburg zwischen Senat und Wirtschaft.
- Die fachliche Steuerung und Weiterentwicklung der Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme und Hamburg Energie.
- Die Wahrnehmung der Aufgaben der Energieaufsichts- und Regulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
- Koordinierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele als ressortübergreifende Aufgabe, um die nachhaltige Entwicklung Hamburgs voranzubringen.
Das Amt Energie und Klima umfasst die Abteilungen
- Energierecht und städtische Energiepolitik
- Energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft
- sowie die Leitstelle Klima
- und die Stabsstelle Nachhaltigkeit
Die Stabstelle ist direkt bei der Amtsleitung angebunden. Die Leitstelle Klima koordiniert die Klimapolitik des Hamburger Senats.
Weitere Informationen zu Beratung und Förderung für Klimaschutz und Klimaanpassung.