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Solargründachgutachten

Welches sind die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnungen?

Solargründächer vereinen Klimaschutz und Klimawandel. Dass diese auch wirtschaftlich sind, zeigt ein Gutachten von Fraunhofer ISE und BUGG.

Häufig gestellte Fragen – Frequently Asked Questions - FAQ´s zum „Gutachten zur Solargründach-Pflicht in Hamburg“ - Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Solargründächern

Ein Solargründach verbindet eine Dachbegrünung und eine Solaranlage auf dem selben Dach. So wird die Erzeugung erneuerbarer Energien kombiniert mit Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung und Förderung der biologischen Vielfalt. Mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen und einer flächigen Begrünung unter den Modulen werden die Nutzungen aufeinander abgestimmt. Solargründächer wurden bereits auch in Hamburg vielfach umgesetzt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 Netto-CO2-neutral zu werden. Eine wichtige Klimaschutzmaßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die umfangreiche Erschließung der lokalen Solarenergiepotenziale. Deshalb wurde zum Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten eingeführt, die im Januar 2024 auf Bestandsgebäude bei Dachsanierung ausgeweitet wurde. Parallel dazu wird die Begrünung von Flachdächern zum Wasserrückhalt, zum Erhalt der Biodiversität und zur Verbesserung des Mikroklimas durch Zuschüsse gefördert.

Sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung sind notwendig, um die Lebensqualität in den Städten zu erhalten, deshalb müssen Lösungen gesucht werden, die beide Ziele zu vereinen. Solargründächer, bei denen PV-Anlagen auf extensiv begrünten Dachflächen installiert werden, dienen diesen Zielen. Deshalb wurde Ende 2023 in der Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes die PV-Pflicht auf Flachdächern ab Januar 2027 um eine Gründach-Pflicht zu einer Solargründach-Pflicht ergänzt.

Am 6. Dezember 2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz die 2. Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen. Darin enthalten ist die Einführung der Solargründach-Pflicht (§ 16). Die genaue Umsetzung der Solargründach-Pflicht wird in einer eigenen Rechtsverordnung bis 2027 ausgestaltet. Um die weiteren Grundlagen für diese Rechtsverordnung zu schaffen, wurde eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit von Solargründach, Gründach und PV-Dach vergeben. Das Gutachten zeigt, ob und in welchen Fällen eine Verpflichtung von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Errichtung und zum Betrieb eines Solargründaches wirtschaftlich vertretbar ist. Die BUKEA beauftragte mit der Studie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Gebäudegrün (BuGG). Die Ergebnisse sind im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht und für alle einsehbar.

Solargründächer sind echte Alleskönner. Sie bieten zahlreiche Vorteile, sowohl für die Gebäudeeigentümer:innen als auch für die gesamte Stadt:

  • Schutz der Dachabdichtung vor UV-Belastung, Temperaturextremen und Witterungseinflüssen: Lebensdauer der Dachabdichtung wird verdoppelt
  • Dachbegrünung als Auflast zur Windsog-Sicherung (keine Durchdringung der Dachabdichtung), Vermeidung von Punktlasten 
  • Regenwasserrückhalt, Senkung der Kosten für Mulden-Rigolen-Versickerungen, Entlastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen
  • Reduktion der Niederschlagswassergebühr um 50 Prozent bei begrünten Dachflächen
  • Ertragssteigerung Photovoltaik: Pflanzen und Substrat mindern die Oberflächentemperatur durch Kühlung = bis zu vier Prozent Wirkungsgradsteigerung für Photovoltaik
  • Wärmedämmung des Gebäudes = Senkung der Heizkosten
  • Kühlwirkung im Gebäude = Senkung der Kühlkosten / Energiekosten
  • Lärmminderung durch Absorptionsleistung des Substrates
  • Kühleffekte durch Verdunstung = Vermeidung von Hitzeinseln
  • Bindung von Staub und Schadstoffen = Luftreinigungswirkung
  • Lebensraum für Pflanzen und Tiere = Biodiversitätsfördernde Wirkung
  • Brandschutz durch Gründächer 
  • Attraktive Standortbedingungen = Steigerung Immobilienwert

Ein Solargründach ist eine Investition, welche sich in der Regel auch wirtschaftlich lohnt. Abhängig von der Größe des Daches, amortisieren sich die Investitions- und die laufenden Kosten eines Solargründaches innerhalb von 20 Jahren und damit deutlich innerhalb der Nutzungsdauer einer PV-Anlage und eines Gründaches. Zu dieser Erkenntnis führte ein von der BUKEA beauftragtes Gutachten des Fraunhofer-Institutes für Solare Energiesysteme (ISE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Gebäudegrün (BuGG).

Das Gutachten zeigt, dass sich Solargründächer ab 100 Quadratmeter Dachfläche amortisieren und bei größeren Dächern sogar wirtschaftlich attraktiver sind als Photovoltaik-Dächer ohne Begrünung, da die Kosteneinsparungen die Mehrkosten mindestens ausgleichen.

Das „Gutachten zur Solargründach-Pflicht in Hamburg“ umfasste alle Fallarten, Geschäftsmodelle und Dacharten im Vergleich. Ergebnis: PV-Anlagen für alle Dachgrößen sind wirtschaftlich im Sinne der Definition der Photovoltaik-Umsetzungsverordnung, die eine Amortisationszeit von maximal 20 Jahren festlegt. Solargründächer auf 100 Quadratmeter großen Dächern haben Amortisationszeiten von 17 Jahren bei 25 Prozent Eigenverbrauch und sind somit wirtschaftlich vertretbar. Größere Dächer haben deutlich niedrigere Amortisationszeiten und sind sogar wirtschaftlich attraktiver als PV-Dächer (ohne Begrünung).  In der Abbildung 1 sind die Amortisationszeiten für Solargründächer und PV-Dächer für alle Dachgrößen aufgetragen.


Amortisationszeiten von PV-Dächern und Solargründächern in Abhängigkeit der Dachgröße für Volleinspeisung
Amortisationszeiten von PV-Dächern und Solargründächern in Abhängigkeit der Dachgröße für Volleinspeisung (VES) und 25 % Eigenverbrauch (EV) BUKEA


Ab 2027 müssen Flachdächer mit Neigungen bis 10 Grad von Neubauten und von bestehenden Gebäuden bei wesentlichen Umbauten des Daches mit einem Gründach ausgestattet werden (§ 16 Abs. 4 HmbKliSchG). 70 Prozent der Flachdachfläche sind zu begrünen, zusätzlich zur Pflicht für Photovoltaik-Anlagen. Die aufgeständerte Photovoltaik-Anlage kann auf derselben Fläche wie das Gründach installiert werden oder daneben.

Ab welcher Dachgröße die Gründach-Pflicht greift, wird in einer noch zu erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden. Die Gültigkeit der reinen PV-Pflicht für Gebäude ab einer 50 m² Bruttodachfläche bleibt unberührt.

Neben der neuen Gründach-Pflicht im HmbKliSchG sind Gründächer in vielen Bebauungsplänen (B-Plan) seit den 1980er Jahren verankert. In diesen Fällen wird eine Dachbegrünung unabhängig von der Solargründach-Pflicht zu errichten sein.

In der Praxis gibt es sehr gute Systemlösungen mit aufgeständerten Solarmodulen. Eine fachgerechte Planung, Ausführung und eine gute Kommunikation der einzelnen Fachfirmen sind wichtige Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung. Weiterführende Informationen sind in der Broschüre Dachbegrünung Leitfaden zur Planung zu finden.
Um Planende bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen für Gründächer und Solargründächer zu unterstützen, hält die BUKEA „Mustertexte für Ausschreibungen“ bereit. 

Abbildung 1: Solargründach mit geneigten PV-Modulen in Süd-Ausrichtung
Abbildung 1: Solargründach mit geneigten PV-Modulen in Süd-Ausrichtung BuGG
Abbildung 2: Solargründach mit geneigten PV-Modulen in Ost-West-Ausrichtung
Abbildung 2: Solargründach mit geneigten PV-Modulen in Ost-West-Ausrichtung BuGG
Abbildung 3: Solargründach mit senkrechter Aufstellung der bifazialen PV-Module
Abbildung 3: Solargründach mit senkrechter Aufstellung der bifazialen PV-Module BuGG


Die Hamburger Gründachförderung bietet Bauenden bis zum 31. Dezember 2026 besondere Anreize, sich für ein Gründach zu entscheiden. Die Stadt finanziert bei freiwilligen Dachbegrünungsmaßnahmen 40 bis 60 Prozent der Herstellungskosten. Gleichzeitig wird die Kombination aus Solar und Gründach gefördert, indem die Aufständerung der Solar-Module mitfinanziert wird. Ganz wichtig: Bei der Planung rechtzeitig das Wuchsverhalten der Vegetation mitberücksichtigen. Informationen zur Förderung finden Sie auf der Website www.hamburg.de/gruendach.

Zusätzlich sparen Gründachbesitzer:innen die Hälfte der Niederschlagswassergebühr, weil Gründächer einen Großteil des Regenwassers zurückhalten.

Muss ein Gründach verpflichtend errichtet werden, so ist das Dach struktur- und artenreich zu begrünen. Eine extensive Dachbegrünung ist pflegeleicht, benötigt keine zusätzliche Bewässerung und gilt als harte Bedachung. Sie hat eine geringe Wuchshöhe und eignet sich dadurch besonders für eine Kombination mit PV-Anlagen. Das Flächengewicht des Gründaches liegt meist zwischen 100 und 150 kg / m². 

PV-Anlagen in Kombination mit einem Gründach sind aufzuständern. Die Reihenabstände der PV-Module sind auf das notwendige zu begrenzen, um eine gegenseitige Verschattung der Module zu minimieren. Damit der Lichteinfall ein natürliches Pflanzenwachstum auch unter den Modulen ermöglicht und die Instandhaltung und Pflege des Gründaches gut machbar ist, müssen die Reihenabstände zwischen den Modulen bei Süd-Aufständerung mindestens 80 cm betragen. Bei einer Ost-West-Ausrichtung ergeben sich mindestens 50 cm zwischen den unteren Kanten der Module und 80cm zwischen den oberen Kanten der Module. Der Abstand zwischen Modulunterkante und Gründach muss mindestens 20 cm betragen. Weiterführende Informationen zu Begrünungsarten und zur Wartung sind in der Handreichung zur Pflege und Wartung von Dachbegrünung zu finden.

Bei extensiver Begrünung ist der Pflegeaufwand des Gründaches begrenzt, auch die PV-Anlage ist wartungsarm. Trotzdem sollte mindestens einmal jährlich eine Begehung stattfinden, das Gründach gepflegt und die PV-Anlagen überprüft werden. Bei einem Pächter/Verpächter-Modell ist frühzeitig festzulegen, wer für die Wartung und Pflege bei einem Gründach zuständig ist. Zur Pflege und Wartung von Gründächern hat die Stadt Hamburg eine Handreichung bereitgestellt.

Die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung kostet erfahrungsgemäß ca. 25 bis 75 Euro pro Quadratmeter, je nach Größe der Dachfläche, Substratdicke und Hersteller. Die Kosten eines Solargründaches liegen zwischen 55 und 150 Euro pro Quadratmeter inklusive der Montagegestelle für eine PV-Anlage und ohne die sonstigen Kosten.

Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung von extensiven Dachbegrünungen liegen bei circa 1,00 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr je nach Größe der Dachfläche und Substratdicke. Für ein Solargründach ist mit etwa 1,50 bis 5,00 Euro pro Quadratmeter im Jahr Instandhaltungskosten zu rechnen. Bei einfachen extensiven Dachbegrünungen fallen in der Regel, sofern die baukonstruktiven Bedingungen erfüllt sind, keine gesonderten Planungskosten an, wenn die Ausführung von Fachfirmen übernommen wird.

Die Gründach-Pflicht entfällt, analog der Photovoltaik-Pflicht (§ 16 HmbKliSchG).
Bei Neubauten können Gründächer in der Regel mitgeplant und technische Notwendigkeiten mitbedacht werden. Auch bei bestehenden Gründächern, die durch wesentliche Umbauten des Daches erneuert werden, kann zunächst grundsätzlich von einer Eignung ausgegangen werden. Konkrete Regelungen werden noch in der zu erarbeitenden Rechtsverordnung definiert werden.

Hierbei ist zwischen Photovoltaik- und Gründach-Pflicht zu unterscheiden. Die Photovoltaik-Pflicht muss nicht zwingend auf dem betreffenden Dach errichtet werden. Es ist auch möglich, die Pflicht auf anderen Teilen der Gebäudehülle oder versiegelten Flächen des selben Grundstückes zu erfüllen. Auch können Dachflächen mehrerer Hauptgebäude auf demselben Grundstück zusammengelegt werden. 

Die Gründach-Pflicht ist – entgegen den Möglichkeiten der Photovoltaik-Pflicht – nur auf dem entsprechenden Dach zu erfüllen.

Bei Neubauten können entsprechende Lasten eingeplant werden. Auch bei bestehenden Gebäuden und wesentlichen Umbauten des Daches, welche bereits ein Gründach tragen, kann zunächst von einer entsprechenden Eignung für ein Solargründach ausgegangen werden.

Wenn ein bestehendes Dach aus statischen Gründen jedoch kein Solargründach (PV und Gründach) tragen kann, sollte - so empfiehlt das Gutachten - eine PV-Anlage ohne Gründach installiert werden. PV-Anlagen haben ein geringeres Gewicht als Gründächer und können oft trotzdem installiert werden. Konkrete Regelungen zum Vorrang werden in einer neuen Rechtsverordnung definiert werden.

Entsprechende Regelungen werden in einer noch zu erlassenen Rechtsverordnung aufgenommen.

Metalldächer kommen im Bereich der Flachdächer nur selten vor. Für die Fälle, in denen sie realisiert sind und nachgewiesen werden kann, dass die Installation einer Dachbegrünung auf einem Flachdach mit Metallabdeckung zu einem unzumutbaren Aufwand führt, kann eine Befreiung im Rahmen einer unbilligen Härte beantragt werden. Unabhängig davon existieren jedoch Montagesysteme, die die Errichtung einer PV-Anlage ermöglichen. Die Montage einer PV-Anlage ist für den genannten Fall, separat zu betrachten.

Retentionselemente aus Kunststoff und eine Dachbedeckung mit PV-Modulen erfüllen nicht die Solargründach-Pflicht. Obwohl sie die Retentionsfunktion erfüllen und eine größere PV-Leistung ermöglichen, fehlen die Kühlungsfunktion durch Verdunstung und der Beitrag zur Biodiversität, die durch Pflanzen auf einem Solargründach erreicht werden. Daher kann die vorgeschlagene Lösung nicht als Erfüllung der Solargründach-Pflicht angesehen werden.

Es ist schwierig, die CO2-Minderungswirkung von Solargründächern genau zu bewerten, da sie stark von lokalen Bedingungen abhängt. PV-Anlagen und Gründächer reduzieren CO2-Emissionen, aber die genaue Menge variiert. PV-Anlagen verdrängen Netzstrom, dessen CO2-Emissionswert vom Nutzungsprofil des Gebäudes abhängt. Gründächer sparen Energie für Kühlung und Heizung, was von den verwendeten Geräten und Technologien abhängt. Die Hauptgründe für Gründächer sind jedoch die Verbesserung des Mikroklimas, Vermeidung des Hitzeinseleffekts, Rückhaltung von Starkregen und Förderung der Biodiversität. Da die Solargründach-Pflicht viele Gründe hat, die über die CO2-Reduktion hinausgehen, ist eine Bewertung der CO2-Minderungswirkung und eine Kopplung an die Pflicht nicht sinnvoll.

Am 6. Dezember 2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz die 2. Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen. In § 16 ist die Einführung der Solargründach-Pflicht enthalten. Die genaue Umsetzung der Solargründach-Pflicht wird in einer Novellierung der Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung (PVUmsVO) bis 2027 ausgestaltet. Den Wortlaut des § 16 finden Sie hier. Die Photovoltaik-Pflicht-Umsetzungsverordnung (PVUmsVO), welche die aktuell gültige PV-Pflicht genauer regelt, finden Sie hier. Weiterhin finden Sie Informationen zur PV-Pflicht, insbesondere unsere FAQs hier. Informationen zu Gründächern und der Hamburger Gründachförderung finden Sie hier.

Regelungen zur Ausgestaltung der Solargründach-Pflicht werden Gegenstand einer neuen Rechtsverordnung.