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Ausreichend Antikörper gegen Masern oder Hepatitis?

Das Institut für Hygiene und Umwelt bietet im Rahmen einer Beratung im Impfzentrum die Bestimmung der Antikörpertiter gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Masern an. Sowohl für Beschäftigte in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen, als auch für reiselustige und immungeschwächte Personen.

Als Reaktion auf eine Impfung oder eine Infektion werden im Körper Abwehrstoffe gegen den Krankheitserreger gebildet, sogenannte Antikörper. Um zuverlässig gegen eine (erneute) Infektion geschützt zu sein, müssen ausreichend Antikörper im Blut vorliegen. Mittels einer Blutuntersuchung lassen sich diese „Antikörpertiter“ genannten Werte bestimmen. Wie hoch ein Titer für einen wirksamen Schutz sein muss und wie lang der Schutz nach einer Impfung/Infektion anhält, hängt zum einen vom Erregertyp und zum anderen vom individuellen Immunsystem der Menschen ab.

Nachlassender Impfschutz gegen Hepatitis B

Der Impfschutz gegen Hepatitis reduziert sich im Laufe der Zeit, der Antikörpertiter sinkt allmählich ab. Wie schnell das passiert, hängt unter anderem vom Alter und Gesundheitszustand der Person ab. Darum sind regelmäßige Titerkontrollen beispielsweise für Menschen mit geschwächtem Immunsystem empfehlenswert. Und für Beschäftige im Gesundheitsbereich oder sozialen Einrichtungen, die in Kontakt mit potentiell ansteckenden Körperflüssigkeiten anderer Personen kommen können, ist es nicht nur aus eigenem Interesse wichtig zu wissen, ob sie ausreichend gegen Hepatitis B geschützt sind. Der Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters ist sogar Beschäftigungsvoraussetzung.

Fehlende Dokumente zu Masernerkrankung/-impfung

Das Masernschutzgesetz (2020 in Kraft getreten) fordert den Nachweis des Immunschutzes gegen Masern in vielen Berufsgruppen oder Einrichtungen. Oft fehlt jedoch die Dokumentation einer früheren Erkrankung oder einer in der Kindheit durchgeführten Impfungen. Hier kann eine Bestimmung der IgG-Antikörper weiterhelfen. IgG-Antikörper werden als die „Langzeit“-Antikörper des Körpers bezeichnet, da sie je nach Krankheitsbild über eine lange Zeit, häufig auch lebenslang im Blut nachweisbar sind. Bei Nachweis von IgG-Antikörpern gegen das Masern-Virus kann von einer entsprechenden Immunität ausgegangen werden. Eine Impfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Titerbestimmung im Rahmen der Impfberatung

Antikörperbestimmungen können vor oder nach einer Impfung sehr sinnvoll sein, sie sollten als Ergänzung zu Impfungen gesehen werden, um den Impfstatus zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Das Impfzentrum des Instituts für Hygiene und Umwelt bietet daher ergänzend zur Reisemedizinischen Beratung und Impfsprechstunde auch die Bestimmung von Antikörpern an, insbesondere für die Klärung der Immunität für die Erreger Hepatitis A, Hepatitis B und Masern.