Hinweis
Information für Tierbesitzer
- Mit einem Chip gekennzeichnete Haustiere werden im HU eindeutig identifiziert und an ein Tierregister (zum Beispiel TASSO) gemeldet. Diese Dienstleister sind angewiesen, die Besitzer über den Totfund der Tiere zu informieren.
- Nur mit einem Chip gekennzeichnete Tiere können über einen offiziell in Hamburg zugelassenen Tierbestattungsservice an den Tierbesitzer ausgehändigt werden. Die Abholung des Tieres durch den Tierbesitzer persönlich ist nicht möglich.
- Nicht eindeutig gekennzeichnete Haustiere können nicht identifiziert werden und werden in jedem Fall in der Tierkörperbeseitigungsanlage der Firma Rendac beseitigt (Kontaktdaten siehe unten).
Bei Fragen hierzu rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Institut für Hygiene und Umwelt
Telefon: 040 428 45-77
E-Mail: infohu@hu.hamburg.de
Unser Institut sammelt in folgenden Fällen Tierkörper aus dem öffentlichen Raum ein:
- Herrenlose tote Haustiere im „öffentlichen Raum“ (zum Beispiel auf der Straße*), deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann
- Größere tote Wildtiere (zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Dachse, Marder und Füchse) im „öffentlichen Raum“ (zum Beispiel auf der Straße*)
- Seuchenverdächtige Wildtiere bei Verdacht auf Vorliegen einer Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) nach Feststellung durch einen amtlichen Tierarzt oder einer sonstigen gefährlichen Tiererkrankung
- Es können nur Tiere mit einem Körpergewicht von höchstens ca. 50 kg von uns eingesammelt werden
In den oben genannten Fällen rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Institut für Hygiene und Umwelt
Telefon: 040 428 45-77
E-Mail: infohu@hu.hamburg.de
In folgenden Fällen werden tote Tiere nicht durch die Stadt beziehungsweise uns entsorgt:
- Herrenlose tote Tiere, die auf privatem Grund gefunden werden. (Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Tierkörperbeseitigungsanlage, zum Beispiel Firma Rendac, Telefon: 05468-779-33, www.rendac.de)
- Tote Haus-/Heimtiere, deren Besitzer bekannt ist – unabhängig vom Fundort (Vorgehen bei Tod des eigenen Haus-/Heimtiers).
- Nicht seuchenverdächtige tote Kleintiere, wie Mäuse, Wildkaninchen, Hasen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Tauben, Kröten oder Ratten. Da diese Kadaver die öffentliche Ordnung nur geringfügig stören, wäre der Aufwand durch die Abholung nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass diese Tierkörper als Nahrungsquelle für andere Tiere dienen und damit einen wichtigen Bestandteil des Ökosystems darstellen. Sollten sich die Bürger in Einzelfällen dennoch durch die Kadaver gestört fühlen, können sie diese selbst als Abfall über die Mülltonne entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, die Kadaver dabei nicht mit bloßen Händen zu transportieren (zum Beispiel Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen).
- Bitte beachten Sie die Hamburger Meldepflicht für Ratten
- In Waldgebieten gelten die Bestimmungen des Jagdrechts, die eigene Vorgaben zu toten Wildtieren enthalten. Bitte benachrichtigen Sie daher das nächste Forstamt.
*Ausnahme: Tierkörper, die sich auf Bundesautobahnen befinden, werden aus Sicherheitsgründen durch die Autobahnmeisterei oder die Polizei geborgen.