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Trinkwasseruntersuchungen

Das Labor des Instituts für Hygiene und Umwelt ist eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle.

Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel des Menschen und unterliegt daher strengen gesetzlichen Anforderungen. Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland wird durch die EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und die deutsche Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung –TrinkwV) definiert.
Das Labor des Instituts für Hygiene und Umwelt (kurz: HU) ist eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle und analysiert Trinkwasserproben gemäß TrinkwV auf Messwerte wie beispielsweise:

  • Mikrobiologische Parameter wie Legionellen oder Gesamtkeimzahlen (KBE), Coliforme, Enterokokken und Pseudomonaden
  • Chemische Parameter wie Blei, Kupfer und Nickel

Die hier aufgezählten Parameter sind beispielhaft für die Parameter, die das HU nach der TrinkwV analysieren kann. Wir beraten Sie gerne über unser gesamtes Analysenspektrum. 

Wir analysieren Ihre Proben und stellen Ihnen einen Prüfbericht zur Verfügung. Für öffentliche Institutionen, Betriebe oder Vertragskunden übernehmen wir zudem die Probenahme mit geschulten Probenehmern.

Bei Anfragen zu Untersuchungen, in denen chemische UND mikrobiologische Parameter gefragt sind, stehen Ihnen beide E-Mail-Adressen zur Verfügung.  

Download

Untersuchungsauftrag für Trinkwasser

PDF herunterladen [PDF, 246,7 KB]

Untersuchungsauftrag für mikrobiologische Wasserproben

PDF herunterladen [PDF, 264,6 KB]

Zum Weiterlesen

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Einsendungen von Proben

Einsendescheine und Leistungsbeschreibungen zum Herunterladen

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Wissenschaftliche Präsenzbibliothek

Unsere Bibliothek ist eine wissenschaftliche Präsenzbibliothek und deckt in erster Linie die Literatur- und Informationsbedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes ab, kann jedoch auch von anderen Fachleuten, Firmen oder Studierenden benutzt werden.

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Einsammeln toter Tiere

Das HU ist in einigen Fällen dafür verantwortlich, Tierkörper einzusammeln, die in Hamburg auf öffentlichem Grund gefunden werden.