Grundlage ist die Hamburgische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetztes (HmbVSU) vom 28. Oktober 2003.
Eine Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz wird nach Überprüfung der im Gesetz geforderten Sachkunde und Zuverlässigkeit durch den Bereich Umweltuntersuchungen, Abteilung Boden- und Abfalluntersuchungen, Gentechnik und Radioaktivität ausgesprochen.