Prüflaboratorien / Messstellen mit Hauptsitz in Hamburg, die Ermittlungen nach den §§ 26 und 28 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beziehungsweise nach den Anforderungen bestimmter Durchführungsverordnungen (BImSchV) durchführen möchten, werden durch unseren Bereich Umweltuntersuchungen, Abteilung Luftuntersuchungen / Emissionsmessungen zugelassen.
Grundlage der Notifizierung ist die 41. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Bekanntgabeverordnung), in der die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Kompetenz, Organisation und Ausstattung der Messstelle festgelegt sind. Die sachverständigen Stellen müssen über eine Akkreditierung nach dem "Modul Immissionsschutz" verfügen.