Tiergesundheit

Veterinärmedizinische Pathologie

In unserer veterinärmedizinischen Pathologie werden verstorbene Tiere von Tierärzten und Tierärztinnen untersucht. Eine der vorrangigen Fragestellungen ist die Ermittlung von Todesursachen.

  • Institut für Hygiene und Umwelt

Zu unseren regelmäßigen Aufgaben gehören kriminaltechnische (forensische) Fälle sowie das Aufklären von tierschutzrechtlichen Vergehen. Hierbei kommt unter anderem ein digitales und mobiles Röntgengerät zum Einsatz. Verstorbene Tiere von Privatpersonen werden derzeit leider nicht zur Untersuchung angenommen.

Nach Abschluss aller Untersuchungen (Sektion, Histologie, Mikrobiologie, Serologie, Molekularbiologie, Parasitologie) erstellen wir gemäß des Untersuchungsauftrages ein ausführliches Gutachten.


Hinweise zur Abgabe von Proben

  • Tierkörper nicht einfrieren, das erleichtert die Untersuchung und liefert verlässlichere Ergebnisse.
  • Tiere möglichst unmittelbar nach Todeseintritt und gekühlt anliefern!
  • Rufen Sie uns vor der Anlieferung eines Tieres an, damit wir uns vorbereiten und Fragen klären können.
  • Füllen Sie ein Untersuchungsformular aus und klären Sie für sich, was Ihr genauer Auftrag an uns ist. Geben Sie uns alle verfügbaren Informationen zu den Todesumständen (wie etwa Vorerkrankungen, Symptome, Behandlungen, weitere Tiere im Haushalt).
  • Proben können rund um die Uhr (24 Stunden) und 7 Tage die Woche (auch sonn- und feiertags) am Haupteingang des Instituts abgegeben werden.
  • Bei Verdacht auf ein Tierschutzdelikt wenden Sie sich bitte an die Wasserschutzpolizei oder das zuständige Bezirksamt.

Für Privatpersonen: 

  • Aufgrund von Personalengpässen können wir aktuell leider keine privaten pathologischen Untersuchungen an Tieren durchführen. 

Download

Einsendeschein

Antrag zur Untersuchung veterinärmedizinischer Proben und Tierkörper

PDF herunterladen [PDF, 182,2 KB]

Verpackungsanweisungen bei der Einsendung von Proben

Hinweis - Finger mit Glühlampe
pixabay.com
Hinweise und Verpackungsanweisungen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen
Unbedingt beachten bei der Einsendung von Proben