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Verbraucherschutz

Verdachtsproben

  • Institut für Hygiene und Umwelt
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Im Rahmen von Kontrollen bei Herstellern und Händlern in den Hamburger Bezirken fallen immer wieder Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel auf, bei denen Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder anderer nachteiliger Beeinflussung zu erwarten sind (zum Beispiel falsche Lagertemperatur, abgelaufenes Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Kennzeichnungsmängel, Schädlingsbefall, Verunreinigungen, Verderb). Die Lebensmittelkontrolleure senden die verdächtigen Produkte als sogenannte „Verdachtsproben“ zur amtlichen Untersuchung ins Institut für Hygiene und Umwelt.

Auch das Veterinär- und Einfuhramt entnimmt Verdachtsproben. Bei diesen handelt es sich meist um Lebensmittel, für die aufgrund von nationalen oder europäischen Maßnahmen zu einem festgelegten Prozentsatz Proben entnommen und untersucht werden müssen. Ein wichtiger Unterschied zu den Planproben aus Drittländern: die verdächtige Importware wird erst abgefertigt und damit "auf den Markt gelassen", wenn das (einwandfreie) Un­tersuchungsergebnis des HU vorliegt.

Darüber hinaus gelten auch Proben, die bei Beschlagnahmungen gezogen werden, als Verdachtsproben.