In der Bürgerschaft beschlossener Änderungsantrag
Wichtige Änderungen zur Erreichung der Hamburger Klimaziele treten ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.
im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO Stand: Oktober 2024
Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen
Vorrang des baulichen sommerlichen Wärmeschutzes im Bestand
Wirtschaftlichkeitsprüfung in Anlehnung an VDI 2067