Rauchen schadet nicht nur der Gesundheit, sondern ist auch eine Belastung für die Umwelt, wenn Zigarettenkippen statt in den Mülleimer einfach auf den Boden geworfen werden.
Ob Recycling, Abfallvermeidung, Mülltrennung oder besondere Abfälle, Rechtsgrundlagen und Kontakt zur Behörde – alles rund um das Thema Siedlungsabfälle.
Die Abteilung Abfallwirtschaft ist mit ihren drei Referaten die oberste Abfallbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Finden Sie hier den richtigen Kontakt zu allen Fachfragen der Abfallwirtschaft.
Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden vom Senat beschlossen und dienen der Zielfestlegung sowie Steuerung der Abfallwirtschaft in der Stadt.
In Hamburg fallen im Baugewerbe jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Abfälle an, von denen über 90 % verwertet werden. Erfahren Sie hier mehr zu den einschlägigen Vorschriften.
Seit dem 1. August 2023 wird die in Hamburg bisher für die Verwertung von mineralischen Abfällen maßgebliche LAGA-Mitteilung 20 in weiten Teilen durch das Regelungspaket der „Mantelverordnung“ ersetzt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass sich Entsorgungsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen können (§ 56 KrWG). Näheres zum Verfahren regelt neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Muss ich den Weg vor meinem Haus als Anliegerin oder Anlieger selbst reinigen oder reinigt die Stadtreinigung Hamburg diesen? Hier erfahren Sie mehr über die Pflichten zur Reinigung der öffentlichen Wege in Hamburg.