"Grüne" Abfallliste (Anhang III der VVA),
"Gelbe" Abfallliste (Anhang IV der VVA), sowie
Abfälle, für die das Ausfuhrverbot des Art. 36 VVA gilt (Anh. V der VVA).
Darüber hinaus hat die EU einen Katalog zu Abfallgemischen erlassen (Anhang III A und IIIB der VVA). Die entsprechenden Abfälle sind in der EG-Verordnung 308/2009 gelistet.
Hinsichtlich der Frage, ob und welche Abfälle der "Grünen Abfallliste“ in welche Staaten außerhalb der OECD verbracht werden dürfen und ob eventuell besondere Beschränkungen oder Bedingungen zu beachten sind, wird auf das Kapitel Export in Drittstaaten verwiesen.
Abfallverbringung
Abfalllisten
Die Einstufung von Abfällen erfolgt nach der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) auf Grundlage international harmonisierter Abfalllisten
- Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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