Abfallverbringung

Gebühren der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Zustimmung zu Notifizierungsanträgen durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird nach einem festgelegten Schema berechnet

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Auf der Basis der Umweltgebührenordnung (siehe Anlage 1, Ziffer 2.2 UmwGebO) werden für eine Regelnotifizierung Gebühren erhoben, die sich aus einer Grundgebühr in Höhe von 750,00 EUR und Gebühren je beantragten Transport in Höhe von 11,00 EUR zusammensetzen. Die Abfallmenge ist nicht relevant für die Höhe der Gebühr.

Für nicht erhebliche Änderungen von bereits zugestimmten Notifizierungen (z.B.: Nachmeldung eines Transporteurs oder Ergänzung der Abfallerzeugerliste) werden die Gebühren im Einzelfall nach Aufwand bemessen. Im Regelfall werden 125,00 EUR pro Änderungsantrag erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.


English:

Waste ShipmentFees of the Free and Hanseatic City of Hamburg

The consent to a notification on shipments of wastes given by the Ministry of Environment, Clima, Energy and Agriculture is subject to fees. The amount is based on a national regulation.

Zum Weiterlesen

Abfallverbringung Neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen

Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 gilt - mit einigen Abweichungen - ab dem 21. Mai 2026. Im Vergleich zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 enthält sie eine Reihe von Änderungen. Aufgrund der Verzögerung technischer Dokumentationen soll für Verbringungen nach Art.18 (EU) 2024/1157 bis 31.12.2026...

Waste Shipment Fees of the Free and Hanseatic City of Hamburg

Based on the national Regulation on Fees ( Umweltgebührenordnung annex 1 no. 2.2) the charge for a notification is composed of a basic fee in the amount of 750 EUR and fees for notified single transports in the amount of 11 EUR. The amount of waste ist not relevant to the fee. For non...