Auf der Basis der Umweltgebührenordnung (siehe Anlage 1, Ziffer 2.2 UmwGebO) werden für eine Regelnotifizierung Gebühren erhoben, die sich aus einer Grundgebühr in Höhe von 750,00 EUR und Gebühren je beantragten Transport in Höhe von 11,00 EUR zusammensetzen. Die Abfallmenge ist nicht relevant für die Höhe der Gebühr.
Für nicht erhebliche Änderungen von bereits zugestimmten Notifizierungen (z.B.: Nachmeldung eines Transporteurs oder Ergänzung der Abfallerzeugerliste) werden die Gebühren im Einzelfall nach Aufwand bemessen. Im Regelfall werden 125,00 EUR pro Änderungsantrag erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
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