Die Verbringung von Abfällen aus Deutschland, nach Deutschland oder durch Deutschland ist nach der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) für alle Abfälle zur Beseitigung und gefährliche Abfälle zur Verwertung (Anh. III der VVA) zustimmungspflichtig.
Die Genehmigung ist unbedingt vor der Verbringung der Abfälle bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Die Entscheidung der Behörde ist gebührenpflichtig.
Grundlage des Antragverfahrens ist ein EU-einheitlicher Formularsatz, der sich aus einem Notifizierungsformular (Anh. IA VVA) und einem Begleitformular (Anh. IB VVA) zusammensetzt (siehe auch EG-Verordnung 255/2013)
Originalformulare erhalten Sie nur im entsprechenden Fachhandel.
Eine Ausfüllanleitung (EG-Verordnung 669/2008) gibt Hinweise zum Ausfüllen der Formulare. Eine Antragstellung online ist bisher noch nicht möglich. Der Ablauf des Notifizierungsverfahrens ist im Kapitel 3 sowie Anlage 3 der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung ausführlich beschrieben.
Handelt es sich bei der beabsichtigten Verbringung um einen Transport nicht notifizierungspflichtiger Abfälle (Verbringung von Abfällen der "Grünen" Abfallliste), so muss ein Formular mit Informationen gemäß Anhang VII der VVA mitgeführt werden.
Formular über Informationen für die Verbringung von Abfällen der "Grünen" Abfallliste.
Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen hierzu.