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Sind kundeneigene Behälter zulässig?

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Kundeneigene Mehrwegbehältnisse sind die umweltfreundlichste Variante, doch was ist beim Umgang zu beachten?

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LGV

Die beste To-go-Verpackung ist das kundeneigene Behältnis

Sowohl für Gastronom:innen als auch im Sinne der Nachhaltigkeit sind kundeneigene Mehrwegbehälter die beste Lösung für Essen to go. Diese Option schont die Umwelt und erspart Gastronom:innen sowohl Abrechnungs- als auch Spülaufwand. Als Folge der Corona-Pandemie äußern sich Gastronom:innen jedoch zunehmend verunsichert über den korrekten Umgang mit kundeneigenen Behältnissen. Dabei kann die Befüllung unter Einhaltung der Hygieneregeln ganz einfach in das Alltagsgeschäft integriert werden.

Verankerung im Verpackungsgesetz

Alle gastronomischen Einrichtungen und Betriebe können und sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, kundeneigene Behältnisse auf Wunsch zu befüllen. Durch weniger Spülaufwand und geringere Kosten ist es nicht nur die ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvollste Option für ein Angebot von Essen und Trinken to go. Bei größeren gastronomischen Betrieben entfällt die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 VerpackG dadurch aber nicht. Für kleine Unternehmen hingegen stellt es eine Erleichterung und eine Ersatzleistung nach § 34 VerpackG zur Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht dar. Diese Ausnahmeregelung betrifft nur gastronomische Betriebe, die nicht mehr als fünf Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche weniger als 80 m2 beträgt. Sie sind anstelle des Angebots einer Mehrwegalternative ab dem 1. Januar 2023 lediglich dazu verpflichtet, kundeneigene Behältnisse für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu befüllen. Sollten Gastronom:innen diese Erleichterung in Anspruch nehmen wollen, müssen sie Kund:innen deutlich und sichtbar am Verkaufstresen darauf hinweisen.

Hygiene

Damit die Befüllung kundeneigener Gefäße hinter dem Verkaufstresen hygienisch einwandfrei verläuft, gibt es einige Regeln zu beachten, die im Bereich Hygiene detaillierter beschrieben werden. Wichtig ist hierbei ein Briefing der Mitarbeiter:innen zur korrekten Befüllung.

Der wichtigste Grundsatz hierbei ist: nur mit so viel Kontakt zu betrieblichen Gegenständen wie nötig und so wenig wie möglich! Gerade bei Betrieben mit einer stark fluktuierenden Belegschaft muss dieses Briefing ggf. regelmäßig wiederholt werden, damit sich keine Fehler in einen hygienisch einwandfreien Ablauf einschleichen. Die richtige Handhabung zeigen folgendes Lehrvideo des Deutschen Lebensmittelverbandes und das dazugehörige Merkblatt.

Video (Youtube): Mitgebrachte Mehrweg-Behältnisse: Worauf du hinter der Theke achten solltest

„Einmal ohne, bitte“

Gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke unverpackt in kundeneigene Gefäße abfüllen, können dies mit dem Label „Einmal ohne, bitte“ von rehab republic e. V. kenntlich machen. Der gemeinnützige Verein stellt Infopakete zur Schulung der Mitarbeiter:innen im Umgang mit kundeneigenen Behältnissen zur Verfügung. Teilnehmende Partner:innen erhalten einen Aufkleber für den Ladeneingang und erscheinen gemeinsam mit vielen anderen umweltbewussten Einkaufsmöglichkeiten auf einer digitalen Karte.

Logo von "Einmal ohne, bitte".
Einmal ohne, bitte

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Flyer Einfach Mehrweg

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