Abfallwirtschaftsplanung

Bau- und Abbruchabfälle

In Hamburg fallen im Baugewerbe jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Abfälle an, von denen über 90 % verwertet werden.

Bagger im Hamburger Hafen
Bagger im Hamburger Hafen WiDa/I3/BUE

Anforderungen an die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind im Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 festgelegt worden.

Der Gemeinsame Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 wurde von der Behörde für Umwelt und Energie (heute: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) Hamburg und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erstellt. Der Plan steht unten zum Download zur Verfügung.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass in beiden Ländern ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Entsorgung der Bauabfälle weiterhin gesichert ist.

Der Anhang Entsorgungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle in Hamburg (Stand 06.2018) des Abfallwirtschaftsplans wurde aktualisiert.

Kurzgefasste Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen enthält das Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten (Stand 7.2020).


Kontakt

Herr Moron
Tel. 040 42840-5225
mario.moron@bukea.hamburg.de

Hinweise zu Einstufung und Umgang mit speziellen Bauabfällen

BUKEA/I 312
Einstufung von Bauabfällen

Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle (Stand: 10.2022)

Zunächst regelt die Norddeutsche Bauabfallvereinbarung die Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Bauabfällen in Hamburg, anschließend sind die „Technischen Hinweise“ anzuwenden.

LAGA
LAGA M 23

Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat im Umlaufverfahren Nr. 19/2023 der Veröffentlichung der aktualisierten LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger...

BUKEA/I 312
Persistente organische Schadstoffe

Vollzugshilfe zur Entsorgung von POP-haltigen Abfällen

Seit 2017 regelt die POP-Abfall-ÜberwV den Umgang und die Nachweisführung zu bestimmten POP-haltigen Abfällen.

TiO2
Abfalleinstufung

Hinweise zur Vorgehensweise bei der Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen

Titandioxid (TiO2) ist ein Stoff, von dem allein in Europa mehr als 1 Million Tonnen pro Jahr produziert werden. Knapp 90 % des Titandioxids wird als Weißpigment für die Herstellung von Lacken, Farben und Druckfarben sowie Kunststoffen und Papier verwendet.

BUKEA/I 312
Technische Hinweise

Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit

Für die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich nach der Einleitung des Abfallverzeichnisses der AVV in Verbindung mit Anhang III der Abfall-RahmenRL ist bei Abfallarten mit sog. Spiegeleinträgen die Kenntnis der Konzentrationen einstufungsrelevanter gefährlicher...