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Gefährliche Abfälle vor der Verbrennungsanlage
Gefährliche Abfälle

Entsorgungsberatung

Auskunft über Entsorgungen gefährlicher Abfälle

AVG
Gefährliche Abfälle

Bestimmung und Überwachung

Das KrWG unterscheidet entsprechend der europäischen Systematik zwischen gefährlichen Abfällen, die besonders überwacht werden und nicht gefährlichen Abfällen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wichtige Informationen

I 31/BUKEA
Gefährliche Abfälle

Entsorgungsberatung

Auskunft über die Entsorgung gefährlicher Abfälle.

BUKEA / I 312
Erzeugernummer

Formulare

Online Vordrucke

LGV
Gefährliche Abfälle

Rechtsgrundlagen

Gesetze & Regelungen

Weitere Informationen

Entsorgungsfachbetriebe

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass sich Entsorgungsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen können (§ 56 KrWG). Näheres zum Verfahren regelt neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Kurze Wege für gefährliche Abfälle zur Beseitigung

Die Hamburgische Andienungsverordnung (GefAbfAndV)

Ziel der Verordnung zur Andienung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung ist es, eine gemeinwohlverträgliche und ortsnahe Beseitigung von gefährlichen Abfällen innerhalb der norddeutschen Region zu gewährleisten.

Einstufung von Bauabfällen

Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle (Stand: 10.2022)

Zunächst regelt die Norddeutsche Bauabfallvereinbarung die Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Bauabfällen in Hamburg, anschließend sind die „Technischen Hinweise“ anzuwenden.

Technische Hinweise

Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit

Für die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich nach der Einleitung des Abfallverzeichnisses der AVV in Verbindung mit Anhang III der Abfall-RahmenRL ist bei Abfallarten mit sog. Spiegeleinträgen die Kenntnis der Konzentrationen einstufungsrelevanter gefährlicher Einzelverbindungen sowie sonstiger gefahrenrelevanter Eigenschaften, die sich nicht aus den Stoffgehalten ableiten lassen, erforderlich.

Abfalleinstufung

Hinweise zur Vorgehensweise bei der Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen

Titandioxid (TiO2) ist ein Stoff, von dem allein in Europa mehr als 1 Million Tonnen pro Jahr produziert werden. Knapp 90 % des Titandioxids wird als Weißpigment für die Herstellung von Lacken, Farben und Druckfarben sowie Kunststoffen und Papier verwendet.

LAGA M 23

Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat im Umlaufverfahren Nr. 19/2023 der Veröffentlichung der aktualisierten LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ (Stand: 29.11.2022) zugestimmt. Die Vollzugshilfe regelt den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen.

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur Entsorgung von HBCD- und anderen POP-haltigen Abfällen

Seit 2017 regelt die POP-Abfall-ÜberwV den Umgang und die Nachweisführung zu bestimmten POP-haltigen Abfällen.