Die Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle ist die Grundpflicht der Gewerbeabfallverordnung. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen hierzu.
Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und an die Vorbehandlungsanlagen.
Kernstück der novellierten Gewerbeabfallverordnung ist die Dokumentation der anfallenden Abfälle. Jeder Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfall ist verpflichtet eine Dokumentation jeweils pro Abfallanfallstelle zu führen. Das heißt, pro Standort oder Gewerbebetrieb, sowie bei Bau- und...
Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und die an die Vorbehandlungsanlagen.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Hilfestellung zum Umgang mit der Gewerbeabfallverordnung. Hierzu zählen mögliche Abfallzusammensetzungen und daraus resultierende Trennmöglichkeiten.
Die LAGA-Mitteilung 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ ist in Hamburg offiziell eingeführt worden. Sie enthält Vollzugshinweise zu den Pflichten und Anforderungen der novellierten Gewerbeabfallverordnung.