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LAGA-Mitteilung 34

Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

Pflichten und Anforderungen sowie Antworten auf Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung

Die LAGA-Mitteilung 34 (LAGA M 34) enthält Vollzugshinweise zu den folgenden Pflichten und Anforderungen und beantwortet Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung:

  • Welche Abfälle fallen in den Anwendungsbereich der GewAbfV?
  • Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen
  • Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen
  • Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen
  • Errechnung der Getrenntsammlungsquote
  • Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle
  • Technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen sowie Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen
  • Arbeitsteilige Vorbehandlung - Kaskadenvorbehandlung
  • Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten
  • Eigen- und Fremdkontrolle

Die Umweltministerkonferenz hat am 9. April 2019 der Veröffentlichung der LAGA-Mitteilung 34 Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Sie finden die Mitteilung unten zum Download oder auf der Internetseite der LAGA im Bereich „Publikationen / Mitteilungen“.

Am 16. April 2019 wurde die LAGA M 34 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg eingeführt und damit für Hamburg als verbindlich erklärt.

Hier finden Sie alle seit 2015 in Hamburg eingeführten LAGA-Mitteilungen.

 

Kontakt

gewerbeabfall@bukea.hamburg.de

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