Die LAGA-Mitteilung 34 (LAGA M 34) enthält Vollzugshinweise zu den folgenden Pflichten und Anforderungen und beantwortet Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung:
- Welche Abfälle fallen in den Anwendungsbereich der GewAbfV?
- Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen
- Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen
- Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen
- Errechnung der Getrenntsammlungsquote
- Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle
- Technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen sowie Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen
- Arbeitsteilige Vorbehandlung - Kaskadenvorbehandlung
- Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten
- Eigen- und Fremdkontrolle
Die Umweltministerkonferenz hat am 9. April 2019 der Veröffentlichung der LAGA-Mitteilung 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ zugestimmt. Sie finden die Mitteilung unten zum Download oder auf der Internetseite der LAGA im Bereich „Publikationen / Mitteilungen“.
Am 16. April 2019 wurde die LAGA M 34 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg eingeführt und damit für Hamburg als verbindlich erklärt.
Hier finden Sie alle seit 2015 in Hamburg eingeführten LAGA-Mitteilungen.