Zusammenstellung der Nachweise
Dokumentationspflicht
Kernstück der novellierten Gewerbeabfallverordnung ist die Dokumentation der anfallenden Abfälle. Jeder Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfall ist verpflichtet eine Dokumentation jeweils pro Abfallanfallstelle zu führen. Das heißt, pro Standort oder Gewerbebetrieb, sowie bei Bau- und Abbruchabfällen pro Baumaßnahme.