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Gewerbeabfall

Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe

Muschke/WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH
Hintergrund

Mehr Recycling bei Gewerbeabfällen

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung setzt auf Getrennthaltung, mehr Recycling, Vorbehandlung und Dokumentation von Gewerbeabfällen

Informationen

Grundpflicht der GewAbfV

Pflicht zur getrennten Sammlung

Die Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle ist die Grundpflicht der Gewerbeabfallverordnung. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen hierzu.

Recycling

Vorbehandlungspflicht

Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und die an die Vorbehandlungsanlagen.

Zusammenstellung der Nachweise

Dokumentationspflicht

Kernstück der novellierten Gewerbeabfallverordnung ist die Dokumentation der anfallenden Abfälle. Jeder Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfall ist verpflichtet eine Dokumentation jeweils pro Abfallanfallstelle zu führen. Das heißt, pro Standort oder Gewerbebetrieb, sowie bei Bau- und Abbruchabfällen pro Baumaßnahme.

Sonderfall

Gemeinsame Erfassung von Kleinmengen

Die Pflicht zur Vorbehandlung von gemischt erfassten Abfällen stellt die nächste Stufe der Abfallhierarchie dar. Die Gewerbeabfallverordnung stellt hierbei hohe Anforderungen an Gemische und die an die Vorbehandlungsanlagen.

Praktische Beispiele

Hilfen zur Abfalltrennung im Betrieb

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Hilfestellung zum Umgang mit der Gewerbeabfallverordnung. Hierzu zählen mögliche Abfallzusammensetzungen und daraus resultierende Trennmöglichkeiten.

LAGA-Mitteilung 34

Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

Die LAGA-Mitteilung 34 "Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung" ist in Hamburg offiziell eingeführt worden. Sie enthält Vollzugshinweise zu den Pflichten und Anforderungen der novellierten Gewerbeabfallverordnung.

Abfall und Verwertung

Hamburger Abendblatt / Astrid Ott
Abfallwirtschaftsplanung

Bau- und Abbruchabfälle

In Hamburg fallen im Baugewerbe jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Abfälle an, von denen über 90 % verwertet werden. Erfahren Sie hier mehr zu den einschlägigen Vorschriften.

I3/BUKEA
ErsatzbaustoffV

Mineralische Abfälle

Seit dem 1. August 2023 wird die in Hamburg bisher für die Verwertung von mineralischen Abfällen maßgebliche LAGA-Mitteilung 20 in weiten Teilen durch das Regelungspaket der „Mantelverordnung“ ersetzt.

BUE

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Ersatzbaustoffe - Grundwasserschutz

Wichtige Informationen

I 31/BUKEA
Gewerbeabfall

Ansprechpartner

Kontakte und Adressen

BUKEA / I 312
Gewerbeabfall

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LGV
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Gesetze & Regelungen