Rechtlich vorgeschrieben
Abfallwirtschaftspläne sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.
Derzeit gültige Abfallwirtschaftspläne
Der Senat hat den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle am 6. Juni 2023 beschlossen. Dieser wurde am 13. Juni 2023 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 46 aus 2023 auf Seite 838 bekannt gegeben und stellt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Siedlungsabfälle aus dem Jahr 2017 dar. Der „Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle“ schließt den Abfallwirtschaftsplan Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen mit ein.
Der Abfallwirtschaftsplan Gefährliche Abfälle wurde neugefasst und am 22. November 2022 vom Senat beschlossen. Am 29. November 2022 ist er im Amtlichen Anzeiger Nr. 94 aus 2022 auf Seite 1823 bekannt gegeben worden.
Der Abfallwirtschaftsplan Baggergut wurde neugefasst und am 9. November 2021 vom Senat beschlossen. Am 16. November 2021 ist er im Amtlichen Anzeiger Nr. 90 aus 2021 auf Seite 1962 bekannt gegeben worden.
Damit die Entsorgungssicherheit für belastete Sedimente sowohl für den Betrachtungszeitraum dieses Abfallwirtschaftsplans als auch langfristig gewährleistet ist, plant der Senat eine Erhöhung der Deponie Feldhofe.
Der Gemeinsame Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein wurde von der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erstellt. Der „AWP Bau- und Abbruchabfälle“ wurde am 3. April 2020 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 33 aus 2020 auf Seite 462 bekannt gegeben. Im Ergebnis wird festgestellt, dass in beiden Ländern ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Entsorgung der Bauabfälle weiterhin gesichert ist.
Der Anhang „Entsorgungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle in Hamburg" des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 wurde aktualisiert.