Rücknahmestellen für Geräte-Altbatterien benötigen eine neue vertragliche Regelung mit einem Rücknahmesystem
Seit 1. Januar 2022 genehmigt und überwacht die stiftung elektro-altgeräte register (ear) im Auftrag des Umweltbundesamtes „als zuständige Behörde“ die herstellereigenen Rücknahmesysteme (hRS) für Geräte-Altbatterien nach § 7 des Batteriegesetzes.
Zuvor oblag diese Aufgabe den Bundesländern, zuständig war jeweils das Bundesland, in dem das herstellereigene Rücknahmesystem seinen Firmensitz hatte.
Die Genehmigungen der bisherigen herstellereigenen Rücknahmesysteme sind daher zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Damit endete auch die bisherige vertragliche Bindung der Rücknahmestellen an ein herstellereigenes Rücknahmesystem, über welches die Rücknahme- und Abholbedingungen bisher geregelt war.
Alle Rücknahmestellen für Geräte-Altbatterien und Akkumulatoren sind daher aufgefordert, sich bei ihren bisherigen Systemen zu erkundigen, unter welchen Konditionen sie weiter dort angesiedelt bleiben können oder sich um eine neue vertragliche Bindung an ein anderes herstellereigenes Rücknahmesystem zu kümmern, damit auch weiterhin die gesammelten Geräte-Altbatterien an den Rücknahmestellen abgeholt werden können.
Als Download stellen wir Ihnen unten auch die Pressemitteilung der Batterierücknahmesysteme zur Informationsplattform ab 2022 und zum neuen Sammelstellenlogo zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen der stiftung ear zu der Thematik.
Weitere allgemeine Informationen zu Batterien und Akkumulatoren finden Sie auch hier.