Bisher werden im gewerblichen Bereich häufig Abfälle gemeinsam erfasst, obwohl eine separate Erfassung sinnvoll, umweltschonend und kostengünstiger ist. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung schreibt daher die getrennte Sammlung vor und lässt eine gemischte Erfassung von Abfällen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zu.
Bei privaten Haushalten wurde die Sammlung in vier Behältern in der Freien und Hansestadt Hamburg mittels der Recyclingoffensive in den letzten Jahren eingeführt und durchgesetzt. Die Gewerbeabfallverordnung richtet sich nun deutschlandweit an alle Gewerbebetriebe. Das Ziel ist bei beiden gleich. Mehr Getrennthaltung für ein hochwertiges Recycling.
Seit dem 1. August 2017 müssen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle, als auch Bau- und Abbruchabfälle separat erfasst werden.
Gewerbliche Siedlungsabfälle:
Bei gewerblichen Siedlungsabfällen müssen insbesondere folgende Abfälle getrennt gehalten werden:
- Papier, Pappe Kartonagen (PPK) mit Ausnahme von Hygienepapier,
- Glas,
- Kunststoffe,
- Metalle,
- Holz,
- Textilien
- Bioabfälle nach § 3 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sonstige Abfallfraktionen, die den in § 2 Nr. 1 b genannten Abfällen entsprechen.
Natürlich fallen nicht alle diese Abfallfraktionen in jedem Unternehmen an. Zudem kann es vorkommen, dass größere Mengen anderer hier nicht genannter Abfallfraktionen anfallen, bei denen eine Getrennthaltung ebenfalls sinnvoll ist.
Bau- und Abbruchabfälle
Bei Bau- und Abbruchabfällen müssen insbesondere folgende Abfälle getrennt gehalten werden:
- Glas,
- Kunststoff,
- Metalle, einschließlich Legierungen,
- Holz
- Dämmmaterial,
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton,
- Ziegel,
- Fliesen und Keramik
Selbstverständlich ist auch eine weitergehende Abfalltrennung möglich, hier sei insbesondere auf eine separate Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen hingewiesen.
Hintergrund der getrennten Sammlung
Die sortenreine Erfassung von Abfällen ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Bei einer gemeinsamen Erfassung ist eine Sortierung der Abfälle, auch mit den heutigen technischen Möglichkeiten, in vielen Fällen unmöglich. Hier seien nur zwei Beispiele genannt. Bioabfälle und Organik verschmutzen andere Abfälle und machen eine Sortierung des gesamten Gemisches unmöglich. Daher dürfen diese auch nicht mit anderen Abfällen gemeinsam erfasst werden.
Bei den Bau- und Abbruchabfällen ist das Ziel des Recyclings, definierte Gesteinskörnungen herzustellen. Selbst mit geringsten Mengen an Baustoffen auf Gipsbasis ist dies nicht mehr möglich. Gips quillt beim Zusammentreffen mit Wasser oder Feuchtigkeit auf. Dies verhindert den weiteren Einsatz als Ersatzbaustoff.
Jeder Hamburger Haushalt trennt seine Abfälle in Altpapier, Bioabfall, Wertstoffe (Materialien und Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbunden) und Restabfall. Zudem stehen im gesamten Stadtgebiet Depotcontainer für Altglas, Alttextilien und Elektroschrott zur Verfügung. Die Gewerbeabfallverordnung stellt nun vergleichbare Anforderungen an gewerbliche Abfallerzeuger. Aus diesem Grund wird die Freie und Hansestadt Hamburg restriktiv mit den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung umgehen. Es gilt hierbei der Grundsatz: Was der private Haushalt leisten kann, muss ein Gewerbebetrieb auch leisten können!
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Ihrer möglichen Abfallzusammensetzung und daraus folgenden Trennmöglichkeiten finden Sie im Artikel "Praktische Beispiele". Nutzen Sie ebenfalls das Knowhow Ihres Entsorgungsfachbetriebes. Dieser berät Sie gerne und bietet zusätzlich oft auch praktische Lösungen für Abfall-Dokumentationen an.
Ansprechpartner
Herr Ehrengruber
Telefon: 040/428404329
Email: sebastian.ehrengruber@bukea.hamburg.de