LAGA-Mitteilungen
Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz. Die Zielsetzung der LAGA ist die Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Sie veröffentlicht dazu Vollzugsempfehlungen in den LAGA-Mitteilungen.
LAGA-Mitteilungen werden in Hamburg durch die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger eingeführt und für verbindlich erklärt.
An dieser Stelle veröffentlicht die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft seit 2015 alle in Hamburg für verbindlich erklärten LAGA-Mitteilungen.
LAGA-Mitteilung 18
Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 28. Mai 2015 die LAGA-Mitteilung 18 (LAGA M18) „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (Stand: Januar 2015) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M18 gibt Hinweise für die Einstufung und Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung anfallen. Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 44/2015 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 9. Juni 2015 auf Seite 973.
LAGA-Mitteilung 23
Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 16. Dezember 2015 die LAGA-Mitteilung 23 (LAGA M23) „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ (Stand: Juni 2015) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 100/2015 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 22. Dezember 2015 auf Seite 2135.
LAGA-Mitteilung 25
Vollzugshilfe zur Abfallverbringung
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 22. September 2017 die LAGA-Mitteilung 25 (LAGA M25) „Vollzugshilfe zur Abfallverbringung“ (Stand: Mai 2017) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M25 ist „Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (AbfVerbrG)“. Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 77/2017 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 29. September auf Seite 1709.
LAGA-Mitteilung 31 Teil A
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes -
Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 18. Mai 2017 die LAGA-Mitteilung 31 Teil A (LAGA M31 A) „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ (Stand: Januar 2017) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M31 A definiert „Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“. Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 41/2017 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 26. Mai 2017 auf Seite 813.
LAGA-Mitteilung 31 Teil B
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes -
Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte die LAGA-Mitteilung 31B (LAGA M31B) „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ (Stand: April 2018) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M31B definiert „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“. Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 48/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 15. Juni 2018 auf Seite 1371.
LAGA-Mitteilung 34
Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 16. April 2019 die LAGA-Mitteilung 34 (LAGA M34) „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ (Stand: Februar 2019) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M34 enthält die Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 32/2019 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 26. April 2019 auf Seite 571.
LAGA-Mitteilung 36
Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe
Die Behörde für Umwelt und Energie (Anm.: jetzt Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) führte am 3. April 2018 die LAGA-Mitteilung 36 (LAGA M36) „Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“ (Stand: Januar 2018) in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Internet veröffentlichten Fassung ein.
Die LAGA M36 ist die Vollzugshilfe zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Sie finden die Mitteilung zum Download unten, die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 28/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte am 10. April 2018 auf Seite 564.
Weitere Informationen
Alle LAGA-Mitteilungen finden Sie im Internet unter www.laga-online.de → „Publikationen“ → „Mitteilungen“.