In Hamburg sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die öffentlichen Geh- und Radwege zu reinigen. In bestimmten zusammenhängenden Bereichen mit einem allgemein höheren Publikumsverkehr übernimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Reinigung ein- oder mehrmals pro Woche für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diese Strecken sind im Wegereinigungsverzeichnis – Teil A aufgeführt. Diese amtliche Liste wird jährlich zum 1. April aktualisiert.
Betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer werden über eine Änderung von der SRH vorab schriftlich informiert. Die Änderungen 2026 sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6 aus 2026 am 20. Februar 2026 auf Seite 69 ff. veröffentlicht worden.
Die Gesamtausgabe des Wegereinigungsverzeichnisses (Anlage zu §§ 1 und 2 der Wegereinigungsverordnung, Teil A – Gehwegreinigung) zeigt die Flächen, deren Reinigung dem öffentlichen Reinigungsdienst obliegt. Die Gebühren für die Wegereinigung werden durch die Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege festgelegt.
Kontakt
Haben Sie Hinweise zur Reinigung der Gehwege oder Beschwerden zum Sauberkeitszustand, wenden Sie sich bitte an die SRH: Die Hotline „Saubere Stadt“ erreichen Sie telefonisch unter 040 2576-1111, online per Kontaktformular über die Seite Verschmutzung melden | Stadtreinigung Hamburg oder per E-Mail unter info@stadtreinigung.hamburg. Anfragen, die nicht das Wegereinigungsverzeichnis oder die Zuständigkeit der SRH betreffen, werden ggf. von der SRH im Rahmen der Steuerungsverantwortung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dies könnte zum Beispiel die Wegeaufsicht in den Bezirken sein.
Bei Fragen zum Rechtsetzungsverfahren der Wegereinigungsverordnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbehörde BUKEA unter sauberkeit@bukea.hamburg.de.