In Hamburg sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die öffentlichen Geh- und Radwege zu reinigen. In bestimmten zusammenhängenden Bereichen mit einem allgemein höheren Publikumsverkehr übernimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Reinigung ein- oder mehrmals pro Woche für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diese Strecken sind im Wegereinigungsverzeichnis – Teil A aufgeführt. Diese amtliche Liste wird jährlich zum 1. April aktualisiert.
Betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer werden über eine Änderung von der SRH vorab schriftlich informiert. Die Änderungen 2024 sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7 aus 2024 am 1. März 2024 auf Seite 48 veröffentlicht worden.
Die Gesamtausgabe des Wegereinigungsverzeichnisses (Anlage zu §§ 1 und 2 der Wegereinigungsverordnung Teil A – Gehwegreinigung) zeigt die Flächen, deren Reinigung dem öffentlichen Reinigungsdienst obliegt. Die Gebühren für die Wegereinigung werden durch die Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege festgelegt.