Zum 1. Januar 2021 wird die Anlage II „Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe“ des MARPOL-Übereinkommens angepasst. Es wird ein neuer Absatz (23) aufgenommen:
Tankschiffe übernehmen den wasserseitigen Abtransport ölhaltiger Rückstände aus dem Schiffsbetrieb, aus Ladetanks, sowie Sanitärabwässer und sonstigen Schiffsmüll.
Ein Seeschiff von ca. 55.000 BRZ verbraucht täglich 100 Tonnen Brennstoff. Der Brennstoff für die heute allgemein üblichen Dieselmotorenanlagen ist Schweröl, 1 bis 2 % davon fallen als schlammige Rückstände zur Entsorgung an.
Ein Seeschiff von ca. 55.000 BRZ verbraucht täglich 100 Tonnen Brennstoff. Der Brennstoff für die heute allgemein üblichen Dieselmotorenanlagen ist Schweröl, 1 bis 2 % davon fallen als schlammige Rückstände zur Entsorgung an.
Der an Bord anfallende Schiffsmüll ist vorrangig an hafenseitige Auffanganlagen abzugeben. Die Beseitigung auf See ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.