Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Batterien und Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. Aus diesem Grund sind sie mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Gerätebatterien
Gerätebatterien (Haushaltsbatterien) sind klein und gekapselt, sie können in der Hand gehalten werden. Sie unterscheiden sich von den Batteriekategorien: Starter- und Industriebatterien (s.u.). Geräte-Batterien und -Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ.
In vielen Geschäften und Einrichtungen finden Sie Sammelboxen, wo Sie Alt-Batterien und -Akkus kostenlos entsorgen können, wie beispielsweise diese:
Zudem können Sie Batterien und Akkus auf allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg, sowie bei der mobilen Schadstoffsammlung abgeben. Hier finden Sie die Recyclinghöfe der Stadtreinigung und Termine der mobilen Schadstoffsammlung
Weitere Fachinformationen finden Sie auch unter
Hier finden Sie die aktuelle Liste der stiftung ear über die zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme.
Bitte kleben Sie bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus in die gelbe Sammelbox) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Defekte Batterien
Defekte Batterien und Akkus geben Sie bitte bei der Schadstoffsammlung des Recyclinghofes, sowie bei der mobilen Schadstoffsammlung ab. Hier finden Sie die Recyclinghöfe der Stadtreinigung und Termine der mobilen Schadstoffsammlung.
Fahrzeugbatterien
Fahrzeugbatterien sind Starterbatterien, die in Fahrzeugen eingesetzt werden. Sie werden von den Vertreibern und Behandlungseinrichtungen zurückgenommen. Bei Rückgabe und Neukauf wird das Pfand berücksichtigt, bei reiner Rückgabe wird das Pfand vom ursprünglichen Vertreiber erstattet. Das gilt auch für im Internet vertriebene Fahrzeugbatterien (§ 10 Batteriegesetz).
Auch eine Abgabe der Fahrzeug-Altbatterien auf den Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg ist möglich. Um den Pfandbetrag der Batterie vom Vertreiber oder Onlinehändler zurückerstattet zu bekommen, benötigen Sie ein Rückgabenachweis. Das Formular hierfür erhalten Sie vom Vertreiber. Die Stadtreinigung Hamburg bestätigt auf dem von Ihnen mitgebrachten Formular die Rücknahme ohne Pfanderstattung. Die Pfanderstattung erfolgt, wenn Sie dem Vertreiber innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Rückgabe den ausgefüllten Rückgabenachweis vorlegen.
Industriebatterien
Industrie-Altbatterien werden wie Fahrzeug-Altbatterien bei Vertreibern und Behandlungseinrichtungen sowie gewerblichen Altbatterienentsorgern kostenfrei zurückgenommen.
Bitte informieren Sie sich über die geeignete Rückgabe und den Rückgabeprozess der Batterie dort, wo Sie das Gerät (z.B. ein E-Bike), beziehungsweise die Industriebatterie erworben haben.
Kontakt
Frau Dr. Fischer
Tel. 040 42840-4211
solveig.fischer@bukea.hamburg.de