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Siedlungsabfälle

Rechtliche Grundlagen der Siedlungsabfallwirtschaft

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Grundlage des Abfallrechts in Deutschland ist seit dem 1. Juni 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), das die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in nationales Recht umsetzt.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Für die Abfallwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sind zusätzlich folgende Gesetze einschlägig:

  • das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG),
  • das Gesetz zur Errichtung der Stadtreinigung Hamburg (SRG),
  • das Hamburgische Wegegesetz (HWG),

ferner die daraus abgeleiteten Verordnungen:

  • Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (AbfBenVO),
  • Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen,
  • Verordnung zur Andienung von Siedlungsabfällen zur Beseitigung,
  • Verordnung über die Satzung der Stadtreinigung Hamburg,
  • Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (AbfAusschlussVO),
  • Hamburgische Wertstoff-Verordnung,
  • Verordnung über die getrennte Erfassung von Altpapier (AltpapierVO),
  • Verordnung über die Getrenntsammlung organischer Abfälle (BioAbfV),
  • Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll,
  • Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Wechselbehältern und die Entsorgung loser Abfälle.

Die Hamburgischen Gesetze und Verordnungen werden im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie finden die Texte unter www.landesrecht.hamburg.de .