Winterdienst Hamburg
Aufgaben der Anliegerinnen und Anlieger
Auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken sind die Anliegerinnen und Anlieger (in der Regel die Eigentümerinnen und Eigentümer) für den Winterdienst zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig das notwendige Werkzeug und Material.
Winterdienst-Hotline und SRH-App
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht eine Winterdienst-Hotline zur Verfügung: Unter der Telefonnummer 040 2576-1313 können Sie Flächen melden, die nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurden. Außerdem verfügt in der Winterdienstsaison die SRH-App über die Funktion „Glätte melden“.
Aufgaben der Stadtreinigung
Die städtischen Zuständigkeiten für den Winterdienst sind bei der Stadtreinigung Hamburg gebündelt. Die Stadtreinigung ist zuständig
- auf den Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen,
- auf wichtigen anliegerfreien Gehwegen,
- auf ausgewählten Radwegen und
- für die rund 4.300 Bushaltestellen in der Stadt.