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Wie der Winterdienst funktioniert

Fragen & Antworten

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Als Anliegerin oder Anlieger müssen Sie Winterdienst auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks leisten, also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung deckt den Winterdienst nicht ab.

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Inhaltsverzeichnis

Schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ zum Winterdienst in Hamburg

 

1. Wo muss geräumt und gestreut werden?

Als Anliegerin oder Anlieger müssen Sie Winterdienst auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks leisten, also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen. Der Schnee ist dabei am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Die Winterdienstpflicht besteht übrigens unabhängig von einer gebührenfinanzierten Gehwegreinigung.

2. Wann müssen Sie auf dem Gehweg räumen und streuen?

Bitte räumen und streuen Sie die Gehwege entlang Ihres Grundstücks unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. sofort nach dem Entstehen von Eisglätte. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen.

3. In welchem Umfang müssen Sie räumen und streuen?

Räumen und streuen Sie in der erforderlichen Breite von mindestens 1 m entlang ihres Grundstückes. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand, auf Treppen in voller Breite zu räumen und zu streuen. Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen mit feinkörnigem Kies, Sand, Splitt oder Blähton nicht ausreichend abstumpfen lassen. Auf Gehwegen darf kein Salz verwendet werden.

4. Wo können Sie nicht geräumte und gestreute Wege melden?

Mit Beginn der Winterdienstsaison hat die Stadtreinigung Hamburg eine Winterdienst-Hotline mit der Telefonnummer 25 76 13 13 eingerichtet. Dort können Sie sicher sein, dass die Meldung schnell an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Die Meldung können Sie auch über die App der Stadtreinigung absetzen.

5. Sind auch Radwege von den Anliegerinnen und Anliegern zu sichern?

Nein. Anders als bei der sonstigen Reinigung (Kehrricht, Laub usw.) beschränkt sich die Winterdienstpflicht ausschließlich auf die Gehwege. Ein ausgewähltes Radwegenetz wird von der Stadtreinigung geräumt und gestreut.

6. Wer leistet Winterdienst an den Bushaltestellen?

Den Winterdienst an den rund 4.000 Bushaltestellen übernimmt die Stadtreinigung Hamburg. Die Flächen unterhalb der Fahrgastunterstände bleiben in der Verantwortung der Vertragsfirma JCDecaux. Für die angrenzenden Gehwege sind wieder die Anlieger verantwortlich. Busbahnhöfe wie z.B. Wandsbeker Markt, Altona, Poppenbüttel werden von der Hamburger Hochbahn schnee- und eisfrei gehalten.

7. Auf welchen Fahrbahnen wird geräumt und gestreut?

Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg konzentriert sich auf die Hauptstraßen und die Verbindungsstraßen mit Buslinienverkehr. Das ist eine Räum- und Streustrecke von rund 3.200 Kilometern. Hierin enthalten sind auch etwa 12.000 Fußgängerüberwege, die als besonders wichtige Verkehrsstellen eingestuft sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein genereller Winterdienst für die Neben- bzw. Wohnstraßen nicht geleistet werden kann

 

Die Winterdienst-Hotline erreichen Sie unter: 040/2576-1313