Wo wird geräumt und gestreut?
Das neue zusammenhängende Winterdienstnetz für den Radverkehr verläuft Großteils auf Velorouten und orientiert sich an wichtigen Hauptverkehrsverbindungen mit hohem Radverkehrsaufkommen. Alle Radwege werden gleichzeitig bearbeitet, um die Benutzbarkeit zum Hauptberufsverkehr zu ermöglichen.
Je nach Art des Radweges – Radfahrstreifen oder Schutzstreifen am Fahrbahnrand, baulich (meistens durch Bordstein) von der Fahrbahn getrennt, gemeinsam genutzter Geh- und Radweg oder eigene Fahrradstraße – kommen unterschiedliche Streumethoden zum Einsatz.
Auf baulich abgesetzten Radwegen und gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen kommen gemäß den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) ausschließlich abstumpfende Streumittel, vorwiegend feinkörniger Kies, zum Einsatz.
Feuchtsalz bzw. Salz wird ausschließlich auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahr- und Schutzstreifen eingesetzt. Nur hier ist die Verwendung von Streusalz gesetzlich zulässig.
Während Feuchtsalz sowohl präventiv als auch nach bereits entstandener Glätte oder im Schneefall eingesetzt werden kann, ist der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln erst nach der Glättebildung oder nach Beendigung des Schneefalls möglich.
Winterdienstpflichten für Anliegerinnen und Anlieger
Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes auf Radwegen vor. Somit müssen die Anliegerinnen und Anlieger dort, wo sie zur Reinigung der Geh- und Radwege verpflichtet sind, die Radwege vor ihren Grundstücken nicht von Schnee befreien oder streuen.
Die Winterdienst-Hotline erreichen Sie unter 040 2576-1313.